Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte zu einem Festakt geladen, um 30 Jahre Grundgesetz-Änderung Artikel 3 und 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention zu feiern. Seit 1994 heißt es im Artikel 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Die Signalwirkung dieser Ergänzung war enorm. Unter anderem bauen darauf die Gleichstellungsgesetze auf.
Der Internationale Bund (IB) war bei der Veranstaltung mit dabei. Die Teilnehmenden sprachen sich für eine inklusivere Gesellschaft aus, verwiesen jedoch darauf, dass Menschen mit Behinderung noch mehr gesellschaftliche Anerkennung benötigen.
Für eine inklusivere Arbeitswelt
Auf der Veranstaltung wurde besonders an eine inklusivere Arbeitswelt appelliert. Die Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VDK, Verena Bentele, und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betonten, dass Menschen mit Behinderungen als Bereicherung für unsere Gesellschaft zu sehen sind. Trotz wachsender Sensibilität für das Thema sei in der Praxis noch viel zu tun, insbesondere bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, nahm an der Veranstaltung teil: „In Sachen Inklusion ist schon viel passiert, doch die Realität zeigt, dass der Weg noch lange nicht zu Ende ist. Es liegt an uns allen, die Barrieren weiter abzubauen. Inklusion ist ein Menschenrecht und muss in der Praxis endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden.“