Wohnungslosigkeit: Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind alarmierend

IB fordert, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosenhilfe zügig umzusetzen


Einrichtung des IB für wohnungslose Menschen

Einrichtung des Internationalen Bundes (IB) für wohnungslose Menschen: Die Zahlen sind alarmierend. Foto: Hans Scherhaufer

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen einen neuen Höchststand bei untergebrachten wohnungslosen Menschen in Deutschland. Demnach hatten zum 31. Januar dieses Jahres 439.500 Personen entweder durch Kommunen oder in Einrichtungen der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe Unterkunft gefunden. Das sind 18 Prozent mehr als 2023. 

Dabei bildet diese Zahl nur einen Teil des Gesamtausmaßes der Wohnungsnot ab. Nicht erfasst ist beispielsweise, wer in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Familienmitgliedern oder Bekannten unterkommt, sowie obdachlose Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Auch Personen in Frauen- und Gewaltschutzhäusern, ganzjährig auf Campingplätzen sowie Kleingartenparzellen Lebende oder auf eigene Kosten in Billigpensionen oder Monteurswohnungen Untergebrachte sind nicht enthalten. Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Bundes (IB): "Die hohen Zahlen sind keinesfalls akzeptabel! In einem reichen Land wie Deutschland darf es nicht angehen, dass ein Menschenrecht wie Wohnen nicht für alle zugänglich ist."

Der IB unterstützt daher die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW):

  1. Wohnraum: Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Der Bestand an Sozialwohnungen muss deutlich erhöht werden. Sozialbindungen müssen dauerhaft gesichert sein. Um auch wohnungslosen Menschen die Chance auf eine Wohnung zu geben, braucht es in diesem Segment zudem angemessene Quoten für akut wohnungslose Menschen.
  2. Hilfen: Um den Weg von der Unterkunft oder der Straße in die eigene Wohnung zu ermöglichen, brauchen die Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zum professionellen Hilfe- und Unterstützungssystem sowie passgenaue Hilfen. Der Rechtsanspruch gilt auch für Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften und muss konsequent umgesetzt werden.
  3. Prävention: Jede Gemeinde oder Stadt, zumindest aber jeder Landkreis, sollte eine Zentrale Fachstelle zur Verhinderung und Behebung von Wohnungslosigkeit haben. Sie helfen nachweislich, weitere Wohnungsverluste zu verhindern. Hierfür braucht es ein Förderprogramm zu Initiierung durch den Bund.
  4. Wohnkosten: Die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse wie Kurzzeitvermietungen oder möblierte Vermietungen müssen beendet werden. Die Kappungsgrenze muss zudem auf 11 Prozent reduziert werden, um den rasanten Mietanstieg in vielen Regionen abzumildern. Sie muss auch als Grenze für Indexmietverträge gelten.
  5. Schonfrist: Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass bei einer Mietschuldenbefriedigung nicht nur die außerordentliche (fristlose) Kündigung, sondern auch die hilfsweise erklärte ordentliche (und fristgerechte) Kündigung des Mietverhältnisses geheilt ist. Wer seine Miete nachzahlt, darf seine Wohnung nicht verlieren.

Der IB engagiert sich bundesweit als Träger von Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfen. Informationen zu den verschiedenen Angeboten gibt es hier.


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