Was das Weiterbildungsgesetz für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet


Menschen bei einer Weiterbildungsmaßnahme

Menschen bei einer Weiterbildungsmaßnahme: Der Internationale Bund (IB) kritisiert fehlende Antworten zur Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung im neuen Weiterbildungsgesetz. Foto: Hans Scherhaufer

Der Bundestag hat das Weiterbildungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung versucht, den Herausforderungen des Strukturwandels Rechnung zu tragen. Obwohl der Mittelstand hierfür von grundlegender Bedeutung wäre, werden die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) kaum berücksichtigt. Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat dies bereits öffentlich kritisiert.

Der beruflichen Weiterbildung kommt zentrale Bedeutung zu. Dies gilt einerseits für Bestandspersonal, das für die veränderten Arbeitstätigkeiten vorbereitet werden muss. Andererseits wird sie für Menschen wichtig, die infolge der Transformation arbeitslos werden und denen der Übergang in andere Betrieb ohne Zusatz-Qualifizierung nur schwer gelingt.

„Das Weiterbildungsgesetz enthält hierzu Schritte in die richtige Richtung, wird aber insgesamt den Erwartungen nicht gerecht. Bekanntlich lagen die Vorstellungen der drei Regierungsparteien weit auseinander. Kaum Antworten enthält das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung“, kritisiert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Bundes (IB) sowie Vorsitzender der Bundeskommission Bildung des BVMW.

Weiterbildung muss vierte Säule des Bildungssystems werden

Die BVMW-Bundeskommission Bildung hatte dazu drei Vorschläge eingebracht: Erstens eine öffentlich geförderte betriebliche Berufsausbildung in KMU entsprechend der gesetzlichen Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Zweitens die stärkere und wirksamere Förderung von regionalen Ausbildungsverbünden, die insbesondere KMU dabei hilft, Hürden beim Zugang zum Ausbildungsmarkt oder bei der Durchführung einer Berufsausbildung zu überwinden. Drittens eine untergesetzliche Förderung von Berufsausbildungsplätzen über ein Bundesprogramm.

Zur beruflichen Weiterbildung enthält das Weiterbildungsgesetz Gutes und Schlechtes. Die öffentliche Weiterbildungsförderung Beschäftigter wird deutlich vereinfacht und im Anwendungsbereich erweitert. Davon profitieren in erster Linie KMU. Insbesondere entfällt das Erfordernis einer besonderen Transformationsbetroffenheit und eines Bezuges auf Engpassberufen. Das neu eingeführte „Qualifizierungsgeld“ war ein Wunsch der IG Metall und dürfte für KMU keinen nennenswerten Mehrwert bedeuten.

Berufliche Weiterbildung muss als „vierte Säule des Bildungssystems“ – neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule – etabliert werden. Die damit verbundene öffentliche Verantwortung hierfür muss anerkannt und ausgestaltet werden. Eine institutionelle Gewährleistung der beruflichen Weiterbildung als „vierte Säule“ würde auch andere und verlässlichere Formen der Finanzierung für Dienstleister wie den IB bedeuten, die Weiterbildung anbieten.


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