Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen appelliert der Internationale Bund (IB) erneut, endlich mehr ernst gemeinte gesellschaftliche Teilhabe für diese Zielgruppe zu ermöglichen. Dies beinhaltet für den freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit vorrangig: Reale, gedankliche und formale Hindernisse abzubauen sowie das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen konsequent umzusetzen.
Dieses Recht beinhaltet, Arbeit und Arbeitsort, Wohnung und Wohnort sowie die eigene Freizeitgestaltung vollständig frei und selbstständig wählen zu können. Besonders in ländlichen Gebieten besteht hier noch viel Nachholbedarf. Aktuell sind die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen meist beschränkt. Sie sind darauf angewiesen, was ihnen die Leistungserbringer, also zum Beispiel Anbieter von Wohn- und Freizeiteinrichtungen, aufgrund von Kostenzwängen anbieten können.
IB betreibt viele Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Das Bundesteilhabegesetz (SGB IX) sollte in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Allerdings reicht dieses nach Meinung des IB, der selbst in großem Umfang Angebote für Menschen mit Behinderungen umsetzt, nicht weit genug. Man weiß selbst am besten, was man möchte und kann. Dies Realität werden zu lassen, scheitert jedoch oft an Bürokratie und fehlender Flexibilität.
Die Leistungsträger, zum Beispiel Jugend- und Sozialämter, müssen bereit sein, zum Wohle der Menschen mit Behinderungen kreative Kombinationen von ambulanten und stationären Leistungen anzubieten und zu finanzieren. Dies würde echte Inklusion bedeuten.
„Menschen mit Behinderungen sind vielfältig, sie sind keine homogene Gruppe, in der alle das Gleiche wollen und alle vor den gleichen Herausforderungen stehen. Dies muss sich in ihren alltäglichen Möglichkeiten stärker niederschlagen. Angebote müssen niedrigschwellig sein und sich am tatsächlichen Bedarf der Zielgruppe orientieren, ohne harten Sparzwängen zu unterliegen“, meint Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.