SGB-III-Modernisierungsgesetz: IB sieht Regierungsentwurf kritisch

Etablierte Jugendsozialarbeit der Kommunen darf nicht gefährdet werden


Es sind viele Paragraphen-Zeichen zu sehen, die dreidimensional dargestellt und in Reihen aufgestellt sind. Ein Zeichen im Vordergrund ist rot, die anderen sind weiß.

SGB-III-Modernisierungsgesetz: Der Internationale Bund (IB) trat bereits bei der Verbändeanhörung als Kritiker des Regierungsentwurfs auf. Foto: Shutterstock

Der Internationale Bund (IB) bewertet den von der Bundesregierung vorgelegten Regierungsentwurf zum SGB-III-Modernisierungsgesetz kritisch. Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen in der Arbeitsförderung vor, insbesondere die Zuweisung neuer Zuständigkeiten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Unterstützung junger Menschen. Der IB bemängelt, dass dabei für diese Maßnahmen nicht die Zielgruppe im Vordergrund steht, sondern ausschließlich die Einhaltung der Schuldenbremse. Diese Bedenken zeichneten sich bereits in der Verbändeanhörung ab, bei der der IB als einer der deutlichsten Kritiker des Entwurfs auftrat. Seine kritische Haltung fand Beachtung in der Fachöffentlichkeit und in führenden Bildungsnewslettern.

Ein zentraler Kritikpunkt des IB ist die geplante Verdrängung der etablierten Jugendsozialarbeit der Kommunen durch die BA, die als neues „Bundesjugendamt“ auftreten soll. Er ist der Ansicht, dass die BA nicht über die erforderlichen personellen und organisatorischen Ressourcen sowie fachlichen Voraussetzungen verfügt. Bemerkenswerterweise stimmte sie in ihrer eigenen Stellungnahme weitgehend mit dieser Einschätzung überein. Positiv bewertet der IB hingegen die geplante rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller betroffenen Sozialleistungsträger, die im Gesetz als „Jugendberufsagentur“ vorgesehen ist. Eine umfassende Einbeziehung der Sozialpartner, der freien Wohlfahrtspflege und der gemeinnützigen Sozial- und Bildungsdienstleister wäre dabei allerdings dringend erforderlich.

Erforderlich ist eine umfassende Reform des SGB VIII

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, sagt: „Das Wohl der jungen Menschen steht für uns im Vordergrund. Wir sehen es als sehr fragwürdig an, dass dieses Gesetz alleine zu haushaltspolitischen Zwecken instrumentalisiert wird. Es gibt berechtigte Handlungsbedarfe bei der Arbeitsförderung junger Menschen. Eine verbesserte Ausbildungsgarantie und eine gesetzliche Verankerung der Jugendberufshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII als Pflichtaufgabe der Kommunen wären angemessene Schritte. Hierfür müssen die Kommunen jedoch personell und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Wir hoffen auf eine umfassende Reform des SGB VIII, die diesen Herausforderungen gerecht wird.“

 


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