Der Internationale Bund (IB) unterstützt die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Es würde beispielsweise Fachkräften der Jugendarbeit die Möglichkeit geben, vor Gericht die Aussage zu verweigern.
Vertrauen zwischen Fachkräften und Klienten*Klientinnen ist die Basis von Sozialer Arbeit. Seine Herstellung wird beispielsweise in folgendem Fall erschwert: Eine Jugendliche mit hohem Sicherheitsbedürfnis kann sich nicht zu 100 Prozent darauf verlassen, dass Informationen, die sie Betreuungspersonen anvertraut hat, geheim bleiben.
Geistliche oder Medienschaffende haben ein solches Zeugnisverweigerungsrecht
Leider werden Sozialarbeitende immer wieder von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten dazu aufgefordert, über ihre Klienten*Klientinnen Auskunft zu geben. Andernfalls droht mitunter Beugehaft. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen pädagogischer Fachkraft und Jugendlichen wird dadurch erschwert.
"Wir brauchen gesetzliche Regelungen zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit – ähnlich wie sie für Medienschaffende oder Geistliche gelten. Fachleute fordern dies seit vielen Jahren. In einem so sensiblen Bereich ist starkes Vertrauen essentiell", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.