Internationaler Bund bekräftigt Engagement für Inklusion und Menschenrechte


Völkerbundpalast in Genf mit Fahnen der UN-Mitgliedsstaaten

Völkerbundpalast mit Fahnen der UN-Mitgliedsstaaten: Anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands in Genf betont der Internationale Bund (IB), dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen endlich konsequent in die Tat umgesetzt werden müssen. Foto: unsplash.com | Mathias Reding

Anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 29. und 30. August in Genf betont der Internationale Bund (IB), dass diese Prüfung dafür genutzt werden müsse, die Rechte von Menschen mit Behinderungen endlich konsequent in die Tat umzusetzen und die Verwirklichung inklusiver Strukturen schnellstmöglich voranzubringen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt in einer Pressemitteilung die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Aus einem Parallelbericht der Monitoring-Stelle des Instituts geht hervor, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. Auch in einer gemeinsamen Stellungnahme eines Bündnisses, dem 37 Nichtregierungsorganisationen angehören – herausgegeben vom Deutschen Behindertenrat –, wird deutlich, dass die Umsetzung inklusiver Bildung in fast allen Bundesländern ins Stocken geraten ist. An dieser Situation übt der IB deutliche Kritik.

Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe sind der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, betont: „Die aufgezeigten Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind überaus ernst zu nehmen und sollten uns als Ansporn dienen. Wir setzen uns seit jeher für die Rechte von Menschen mit Handicaps ein und arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung inklusiver Strukturen. Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind der Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland. Diese finden sich zum Beispiel in der schulischen Bildung oder in der Beschäftigung in Werkstätten. Hier ist insbesondere die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen wichtig, welches das Kernstück der Inklusion darstellt. Das bedeutet konkret das Recht, sich Schule, Arbeit und Arbeitsstätte, Wohnung und Wohnort, Freizeit und Hobbies frei und selbstbestimmt aussuchen zu können, wie jeder andere Mensch auch. „Das Wunsch- und Wahlrecht existiert zwar theoretisch per Gesetz, in der Praxis ist hier aber noch viel Luft nach oben“, sagt Fojkar. „Was fehlt, sind der Wille der Kostenträger, das Wissen, die Erfahrung und die Bereitschaft der ganzen Gesellschaft, alles Mögliche dafür zu tun, um dieses Recht für Menschen mit Einschränkungen auch zu verwirklichen.“

Der Internationale Bund setzt sich für soziale Integration, Bildung und Chancengerechtigkeit ein. Er betreut und unterstützt Menschen in verschiedenen Lebenslagen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern. Der freie Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit betreibt auch selbst eine Reihe von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.


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