Internationaler Bund begrüßt Gesetzentwurf zur Anerkennung von Berufserfahrung


Ausländische Fachkräfte bei Weiterbildung

Ausländische Fachkräfte bei einer Weiterbildung: Der Internationale Bund (IB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Anerkennung von in Nicht-EU-Staaten erworbener Berufserfahrung. Foto: IB

Der Internationale Bund (IB) begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten "Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz" (BVaDiG). Darin geht es unter anderem um die Anerkennung von non-formal oder informell erworbenen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten. 

In vielen Staaten ist ein duales Ausbildungssystem wie in Deutschland unbekannt. Für zahlreiche Berufe qualifiziert man sich dort schlicht durch die tägliche Arbeit darin. Bei der Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten gab es oft Probleme mit der Anerkennung von auf diese Weise erworbenem Können und Wissen.  

"Zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz braucht es eine wirksame Anerkennung von im Ausland erworbener Berufserfahrung"

Mit diesem Gesetz kommt die Bundesrepublik Deutschland stark verspätet einer EU-Richtlinie nach. Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB) und der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW), deren Mitglied der IB jeweils ist, sind durch das Bundesbildungsministerium ausdrücklich dazu aufgefordert, Stellung zum Entwurf zu nehmen. Der Internationale Bund ist bundesweit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung aktiv.

"Der IB hat - zusätzlich zum bereits verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz - schon lange eine wirksame Anerkennung von im Ausland erworbener Berufserfahrung angemahnt. Auf diesem Weg könnte das jetzt gelingen", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Bundes.


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