Der Internationale Bund (IB) befürchtet, dass die zum 1. April in Kraft getretene Ausbildungsgarantie keinen nachhaltigen Erfolg haben wird. Das entsprechende Gesetz enthält nach Auffassung des freien Trägers der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit zu viele „Kann“-Leistungen. Sie müssen der Zielgruppe nach aktuellem Stand nicht verpflichtend zur Verfügung stehen – können von den Jugendlichen also auch nicht fest eingeplant werden. Daher rechnet der IB mit einer geringen Inanspruchnahme der Garantie.
Das Gesetz soll jungen Menschen ohne Berufsabschluss eine Ausbildung ermöglichen. Es enthält Beratungs- und Unterstützungsangebote zur beruflichen Orientierung sowie Hilfe zu Beginn einer Berufsausbildung und bei deren Abschluss.
Wer weit weg von zu Hause eine Ausbildung macht, kann nicht sicher sein, dass der Staat die Heimfahrten bezuschusst
Junge Menschen, die beispielsweise keine betriebliche Lehrstelle finden, weil sie in einer Region mit zu wenigen ausbildenden Unternehmen wohnen, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung haben. Dieser Teil der Regelung wird allerdings erst zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.
„Das Gesetz ist aus unserer Sicht nicht konkret genug. Beispiele sind die Orientierungspraktika mit der Möglichkeit zur Bezuschussung von Fahrt- und etwaigen Unterbringungskosten sowie monatliche Heimfahrten für Auszubildende. Auch hierbei können Jugendliche finanziell unterstützt werden, wenn sie eine Ausbildungsstelle weit entfernt von daheim antreten. Das ist laut Gesetz jedoch eine Kann-Leistung. Die Wirkung der Garantie dürfte daher marginal sein. Denn Jugendliche, die sich überlegen, ein Praktikum oder eine Ausbildung fernab von daheim zu beginnen, können die Bezuschussung nicht fest einplanen“, kritisiert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.