IB warnt vor Benachteiligung tarifgebundener Bildungsanbieter bei „Ganzheitlicher Betreuung“


Junger Mann bei der Weiterbildung

Wer keinen Arbeitsplatz hat, benötigt Weiterbildung. Der Internationale Bund (IB) fürchtet eine Benachteiligung tarifgebundener Träger bei der Ganzheitlichen Betreuung. Foto: Frank Hamma

Der Internationale Bund (IB) warnt die Politik vor einer Benachteiligung tarifgebundener Bildungsanbieter in der Anwendung des neuen Regelinstruments Ganzheitliche Betreuung. Dabei geht es um die Weiterbildung von Menschen, die seit mindestens zwei Jahren ohne Arbeitsplatz sind. Der IB unterstützt einen in diesem Zusammenhang verfassten offenen Brief des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (BBB) an das Bundesarbeitsministerium.

Der IB begrüßt das Regelinstrument der Ganzheitlichen Betreuung grundsätzlich ausdrücklich. Anlass für den offenen Brief ist jedoch, dass laut aktueller Mitteilung der zuständigen Behörden eine entsprechende Maßnahme „vergleichbar“ mit Einzel-Jobcoaching sein soll. Dadurch würde der Bund den Bildungsanbietern für beide Leistungen den gleichen Kostensatz zahlen.

Diese Vorgehensweise wird offenbar auch noch für alle Zeiten zementiert, indem es für die Maßnahmen der Ganzheitlichen Betreuung auch zukünftig keinen eigenen Kostensatz gibt – obwohl die Gesetzeslage dies ausdrücklich und völlig unmissverständlich vorschreibt.

Qualität der Weiterbildung bedarf tarifgebundener Bezahlung der Mitarbeitenden

Ohne Nachsteuern durch die Politik droht diese Sachlage, die Qualität, die soziale Wirksamkeit und damit auch dem politischen Erfolg des Instrumentes nachhaltig zu gefährden. Denn tarifgebundene Sozial- und Bildungsdienstleister wie der IB, die ihren Mitarbeitenden faire Löhne zahlen, wären somit gegenüber Billiganbietern strukturell benachteiligt. Damit würde die Qualität der Weiterbildung leiden – zum Nachteil der Menschen ohne Arbeitsplatz.

„Die drohende Fehlentwicklung aufgrund mangelnder Differenzierung des Instruments stellt eine Gefahr dar, die dessen Qualität und soziale Wirksamkeit infrage stellt. Dadurch besteht eine Gefahr für die Wirksamkeit der ganzheitlichen Betreuung. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass tarifgebundene Sozial- und Bildungsdienstleister*innen nicht gegenüber Anbietern ohne Tarifbindung benachteiligt werden. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für die bestmögliche Unterstützung derjenigen, die diese Hilfe dringend benötigen“, sagte Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes von IB und BBB.


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