IB nahm an Treffen zum Herrenberg-Urteil im Bundesarbeitsministerium teil

Honorarkräfte im Bildungsbereich müssen fest angestellt werden - Sorge vor rückwirkenden Zahlungen an Deutsche Rentenversicherung


Bildungsdozentin in Einrichtung des IB

Bildungsdozentin in Einrichtung des Internationalen Bundes (IB): Das Herrenberg-Urteil wirft Fragen auf. Foto: Hans Scherhaufer

Der Internationale Bund (IB) hat an einem Treffen im Bundesarbeitsministerium (BMAS) zu den Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf den Einsatz von Honorarkräften im Bildungsbereich teilgenommen. Neben Vertretungen verschiedener Bundesministerien und Gewerkschaften war Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (BBB) vor Ort und berichtete aus der Arbeitsgruppe "Berufliche Aus- und Weiterbildung", die er maßgeblich geleitet hatte.

Laut Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts unterliegt eine als Honorarkraft in einer Musikschule angestellte Lehrerin der Sozialversicherungspflicht. Dies weckt Begehrlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), möglichst viele der hunderttausenden freischaffenden Dozierenden im Bildungsbereich in Versicherungspflicht zu nehmen und auch rückwirkend Beiträge zu kassieren. 

BVMW warnt bereits vor neuem "Bürokratiemonster"

Die Verunsicherung bei Bildungsträgern ist entsprechend groß. Es besteht die Gefahr massiver Einschnitte im Weiterbildungssektor. Die DRV, die ebenfalls an dem Treffen teilnahm, signalisierte, dass Vorgänge bis Ende 2022 nicht mehr nach den Herrenberg-Kriterien abgewickelt werden. Das Arbeitsministerium stellte zudem klar, dass sowohl Beschäftigung als auch selbständige Tätigkeit grundsätzlich möglich bleiben, letztere sich aber von einer abhängigen Beschäftigung unterscheidet. Darüber hinaus müssen sich auch Selbstständige gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie Berufsunfähigkeit versichern und für das Alter vorsorgen.

"Der Prozess geht in den sechs Arbeitsgruppen bis Jahresende weiter, diesmal jeweils mit Beteiligung des Bundesarbeitsministeriums sowie der DRV. Im Januar treffen sich dann alle Beteiligten wieder in Berlin. Der Vorgang ist sehr komplex, weil alle Seiten Rechtssicherheit benötigen, wann man Honorarkräfte beauftragen kann und wann man fest anstellen muss", erläutert Thiemo Fojkar.

Einige Teilnehmende äußerten den Wunsch, der Gesetzgeber möge Klarheit schaffen. Außerdem dürfe man Beiträge nicht rückwirkend erheben. Um geordnete Übergangsprozesse zu gewährleisten, müsse allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), dessen Mitglied der IB ist, warnt in diesem Zusammenhang bereits vor dem nächsten "Bürokratiemonster". 


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