In Deutschland ist der heutige Internationale Tag des Gedenkens und der Würde von Opfern von Völkermord und der Verhinderung dieses Verbrechens eher unbekannt. Er ist nicht nur den Opfern gewidmet, sondern erinnert gleichzeitig an die Verabschiedung der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord heute vor 72 Jahren. Als Völkermord definieren die Vereinten Nationen ein „Verbrechen, das an den Mitgliedern einer nationalen, ethnischen oder religiösen Gruppe verübt wird, nur weil die Menschen Mitglieder eben jener Gruppe sind. Das Ziel eines Völkermordes besteht immer in der vollständigen Auslöschung dieser bestimmten Gruppe.“ Dieses Schicksal traf im 20. Jahrhundert beispielsweise nicht nur die europäischen Juden, sondern auch die Armenier.
„Dieser Tag symbolisiert das Gedenken an die ungezählten Menschen, die ihr Leben wegen ihrer Angehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie verloren und Leid erlebt haben oder kein Leben in Würde führen konnten oder können. Als IB stehen wir national, aber auch international mit unseren Werten dafür ein, dass alle Menschen dieser Erde das Recht haben müssen, in Frieden und Freiheit leben zu können und dass ihre Rechte geachtet werden. Deshalb engagieren wir uns auch beispielsweise in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit. Unser Anspruch ist dabei immer, die Vermittlung dieser Werte in unsere Arbeit in vielen Ländern dieser Welt einließen zu lassen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte und ehren das Andenken der Opfer von Genoziden“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.