„Es gehört zu unseren Pflichten, die Menschenrechte zu verteidigen – weltweit“


Am 10. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Das Dokument war eine direkte Reaktion auf die Gräuel  des Zweiten Weltkriegs. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In Artikel 2 heißt es: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
48 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen stimmten damals für die Erklärung. Acht Länder, darunter die Sowjetunion, Saudi-Arabien und Südafrika, enthielten sich ihrer Stimme. Seither garantieren die Vereinten Nationen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter, das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. 
In vielen Ländern weltweit werden Menschenrechte noch immer missachtet, teilweise sogar, obwohl die betroffenen Länder Menschenrechtsverträge ratifiziert haben und sich formal daran halten müssten. „Menschenrechte sind ein universales Recht, jeder Mensch auf dieser Erde hat einen Anspruch darauf und sollte davon ausgehen können, dass dieses Recht von allen Staaten und Völkern geschützt wird“, sagt der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. „Leider stellen wir vor allem in Staaten, die nicht demokratisch verfasst sind, immer wieder fest, dass Menschenrechte aus den unterschiedlichsten Gründen nicht respektiert und manchmal sogar mit Füßen getreten werden. Wenn wir als IB in einem solchen Staat aktiv sind und auf Menschenrechtsverletzungen stoßen, betrachten wir es als unsere Pflicht, im Rahmen unserer Möglichkeiten alles daran zu setzen, dass diese Rechte gewahrt werden. Das ist nicht immer leicht, aber allein durch unsere Tätigkeit in diesen Staaten leisten wir einen Beitrag zur Wahrung der Würde der uns anvertrauten Menschen.“
 


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