Der Internationale Bund (IB) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen als nicht weitreichend genug. Die Organisation unterstützt damit ein Positionspapier des Bundesverbands Erziehungshilfe e.V. (AFET), dessen Mitglied der IB ist.
Zwar ist es prinzipiell richtig und absolut geboten, die juristische Stellung junger Menschen zu verbessern. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Politik fallen jedoch weit hinter die international üblichen Standards für Kinderrechte zurück.
AFET: Kinder in sie betreffende Angelegenheiten einbinden!
Die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 6 des Gesetzentwurfs berücksichtigen signifikante Kinderrechte nicht, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eigentlich bereits lange anerkannt hat. Dies lässt erheblichen Zweifel am politischen Willen zur nachhaltigen Verwirklichung einer verbesserten Stellung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Recht aufkommen.
Der AFET macht in seinem Positionspapier auch einen konstruktiven Alternativvorschlag: Das Recht von Kindern auf ein gewaltfreies Leben, die Berücksichtigung des Kindeswohls und die Einbindung in sie betreffende Angelegenheiten sollten konkret in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen werden.
Karola Becker, Mitglied des IB-Vorstands, ist auch im Gesamtvorstand des AFET vertreten. Bereits vor einigen Tagen hatte der Internationale Bund den Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz“ von mehr als 100 Organisationen und Institutionen mitunterzeichnet.
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