Der Internationale Bund (IB) kritisiert das Scheitern der Verhandlungen zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Die Regierungsparteien in Berlin hatten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf zum Thema einigen können, obwohl dies explizit im Koalitionsvertrag festgeschrieben war.
Folgender Absatz sollte in Paragraph 6 des Grundgesetzes aufgenommen werden: „"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." Der IB und Kinderschutz-Organisationen hatten dadurch auf mehr Mitsprache und Selbstbestimmung für Kinder gehofft. Mehr zum Thema gibt es hier und hier.
Finden Kinderrechte in der neuen Legislaturperiode ins Grundgesetz?
Ein Grund für die fehlende Einigung: Da für die Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag notwendig ist, gab es auch Verhandlungen mit der Opposition. Diese sind nun offenbar gescheitert. Ob es nach der Bundestagswahl einen weiteren Versuch geben wird, Kinderrechte festzuschreiben, ist unsicher und hängt von der Zusammensetzung der neuen Regierung ab.
„Wir finden es bedauerlich, dass keine Einigung gefunden wurde. Der IB ist allerdings mehr denn je davon überzeugt, dass Kinderrechte explizit in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen. Wir hoffen sehr, dass dieses Thema in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird und es zu einer Lösung im Interesse der Kinder kommt. Wir müssen ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festschreiben“, meint Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.