IB begrüßt vom Bundestag verabschiedetes Lieferkettengesetz


Unter anderem Kinderarbeit in Afrika soll mit dem Lieferkettengesetz verhindert werden. Foto: Nambasi.

Der Internationale Bund (IB) begrüßt die heutige Verabschiedung des „Gesetzentwurfs über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ im Bundestag. Mit dem neuen Gesetz sollen deutsche Unternehmen ab dem Jahr 2023 verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.

Der IB begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich. Nur im gesetzlichen Rahmen können Transparenz, mehr Gerechtigkeit und die Achtung von Menschenrechten durch Unternehmen im In- und Ausland erreicht werden. Das Gesetz ist ein erster, wichtiger Schritt, der deutlich macht, dass die Unternehmen Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten tragen müssen. Ausbeutung, Kinderarbeit und menschenverachtende Arbeitsbedingungen können endlich sichtbarer gemacht und effektiver bekämpft werden. Der Umweltschutz kommt im neuen Gesetz zwar auch vor, aber nur, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen.

In einem nächsten Schritt wünscht sich der IB eine Erweiterung des Gesetzes, die Umweltschutz, Klimawandel und Biodiversität umfassend integriert. Nur eine Verpflichtung auch bei diesen Aspekten sorgt zukünftig für eine gelungene, nachhaltige Entwicklung, bei der die Lebensgrundlagen geschützt werden und so den Menschen Wohlstand und Frieden sichern. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

IB: Lieferkettengesetz sollte in EU und darüber hinaus etabliert werden

Entscheidend wird jetzt sein, das Gesetz so anzuwenden, dass die Veränderungen auch bei den Menschen spürbar werden. Dazu gehört, diesen guten Ansatz EU-weit und auf internationaler Ebene zu etablieren. Nur gemeinsam können die großen Herausforderungen gemeistert und die wünschenswerten Fortschritte in der globalen Gesellschaft verankert werden. Der IB wird diesen wichtigen Prozess weiterhin mit großem Interesse verfolgen und da, wo es möglich ist, ebenso aktiv unterstützen.

„Wir selbst werden alles dafür tun, auch in unseren Lieferketten die neuen Ansprüche des Gesetztes zu erfüllen. Wir wollen hier gerade als Träger der Sozialen Arbeit eine Vorbildfunktion einnehmen, weil uns die Einhaltung sozialer Standards, die Beachtung der Menschenrechte sowie der Schutz der Umwelt besonders am Herzen liegen“, erläutert der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar.


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