Der Internationale Bund (IB) begrüßt den Bundestagsbeschluss zum Erwerbsstatus von Honorarkräften in der Bildungsbranche. Das Parlament hat im Sozialgesetzbuch IV eine wichtige Übergangsregelung zum Thema auf den Weg gebracht. Demnach tritt eine Versicherungspflicht für Lehrkräfte erst ab dem 1. Januar 2027 ein. Zumindest bis Ende 2026 haben Träger und Lehrpersonal somit Rechtssicherheit. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher.
Laut "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts von 2022 sind Honorarlehrkräfte vermehrt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt einzustufen. Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere Bildungsträger (darunter der IB) wären ohne die Übergangsregelung verpflichtet, auch rückwirkend für die Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Wer sich weiterbildet, kann wichtige Aufgaben in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik übernehmen
Der nun gefasste Bundestags-Beschluss ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen unter anderem Trägern und Verbänden mit dem Bundesarbeitsministerium. Auch der IB hat sich dabei für praktikable Lösungen einsetzt. Die Hoffnung lautet nun, diesen Dialog weiterführen zu können, um eine tragfähige, dauerhafte Lösung für die Zeit nach dem Ablauf der Übergangsfrist zu erarbeiten.
"Ich freue mich sehr, dass die gemeinsamen Anstrengungen aller Seiten zum Erfolg geführt haben. Anbieter und Fachkräfte im Bildungsbereich benötigen personelle und wirtschaftliche Planungssicherheit. Das ist auch im Sinne des Staates, der schließlich davon profitiert, dass sich Menschen weiterbilden - und dann wichtige Aufgaben in Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik übernehmen können", so Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.