Der Internationale Bund (IB) kritisiert den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz). Das Vorhaben soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher und unbürokratischer machen. Tatsächlich verfehlt es in seiner jetzigen Form diese Ziele. Vielmehr entstehen Intransparenz sowie Doppel- und Mehrfachstrukturen mit hohem Konfliktpotenzial zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Der IB begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen und Verfahrensvereinfachungen zugunsten der Versicherten. Die "Verfahrensvereinfachung" bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes kann jedoch dazu führen, dass armutsgefährdete Menschen zukünftig deutlich weniger Arbeitslosengeld beziehen als derzeit.
„Bundesagentur für Arbeit hat Kompetenz bei Arbeitsvermittlung, ist für den Umgang mit hilfsbedürftigen Jugendlichen jedoch nicht aufgestellt“
Für hochproblematisch hält der IB, dass das Gesetz einzelne Aufgaben der Jugendhilfe und damit der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes nunmehr auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen will. Damit entstehen verfassungswidrige Doppelzuständigkeiten in der öffentlichen Fürsorge (Sozialhilfe) im Allgemeinen und in der Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen.
"Die BA hat ihre unbestrittenen Kompetenzen bei der Arbeitsvermittlung. Für die Arbeit mit besonders hilfebedürftigen Jugendlichen ist sie jedoch nicht aufgestellt. Hier können wir ganz den Kommunen vertrauen: Sie sind nah an den jungen Menschen dran, haben die Kompetenzen sowie die Erfahrung", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.
Im Übrigen empfiehlt der IB dem Bundesarbeitsministerium, die Finanzierung der Leistungen an Nicht-Sozialversicherte noch einmal zu überdenken: Die Finanzierung von allgemeinen Staatsaufgaben, die bislang alle Steuerzahler*innen trugen, sollen zukünftig oft nur noch die Arbeitnehmer*innen und ihre Arbeitgeber*innen stemmen. Das dient weder der sozialen Gerechtigkeit noch einer gleichen Belastung der Bürger*innen mit öffentlichen Abgaben, wie sie im Grundgesetz vorgesehen ist.