Der Internationale Bund (IB) reagiert erfreut auf die Planungsänderung der Bundesregierung bei der Betreuung junger Bürgergeld-Bezieher*innen. Ursprünglich hatte das Bundesarbeitsministerium vorgesehen, die Zuständigkeit für die rund 700.000 Betroffenen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen.
Das Vorhaben stieß auf breite Kritik, unter anderem des IB und vieler weiterer Verbände. Eines der Argumente lautete, dass die Jobcenter in den vergangenen Jahren bereits wertvolle Netzwerke aufgebaut und umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung der jungen Menschen gesammelt haben. Diese wären bei der Übertragung auf die Arbeitsagenturen verloren gegangen - zum Nachteil der jungen Menschen. Aus Sicht des IB ist dies ein zu hoher Preis, um Einsparungen im Bundeshaushalt zu realisieren.
Bei Weiterbildung und Beruflicher Rehabilitation soll dennoch gespart werden
Der intensive und in dieser Einhelligkeit der Verbände nicht häufig zu beobachtende Gegenwind führte nun offenbar zum Umdenken im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete mit Verweis auf Regierungskreise, dass die Pläne gestoppt wurden. „Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsministerium unsere immer wieder auch persönlich im Bundestag vorgetragenen Bedenken aufgenommen hat. Wir haben argumentativ sehr gekämpft. Allen im und außerhalb des IB, die sich dafür eingesetzt haben, danke ich herzlich“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.
„Dies ist tatsächlich auch ein Beispiel für politisches Lernen in der parlamentarischen Demokratie. Ich persönlich habe mir einen Slogan zu eigen gemacht: `Gebildete sparen nicht bei Bildung.´ Anscheinend ist dies auf fruchtbaren Boden gefallen. Aber wir müssen dennoch weitere Überzeugungsarbeit leisten, um zukünftige Einsparungen zu vermeiden. Denn Bildung ist das wertvollste Gut unserer Gesellschaft und damit unserer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“, so Fojkar weiter.
Dennoch will die Bundesregierung weiterhin in diesem Bereich sparen. Nach ersten Medienberichten schlägt das Ministerium nun stattdessen vor, die Kosten von Weiterbildungen sowie beruflichen Reha-Maßnahmen an die Arbeitsagenturen abzugeben, wenn diese bislang in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen.