Gesetz zur Ausgestaltung des IKJHG: Mehr Inklusion für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?

IB sieht im Gesetz einen wichtigen Kompromiss, mahnt jedoch Schwachstellen an


Kleines Mädchen mit Behinderung

Der Internationale Bund (IB) begrüßt, dass die Regierung viele der eingebrachten Vorschläge zur Reform des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) berücksichtigt hat. Foto: Shutterstock

Der Internationale Bund (IB) begrüßt, dass viele der im Beteiligungsprozess eingebrachten Vorschläge bei der Reform des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen und umgesetzt wurden. Er erkennt die positiven Ergebnisse des umfangreichen Prozesses an. 

Wichtiger Schritt in Richtung Inklusion

Der vorliegende Referentenentwurf bietet wertvolle Impulse, die der IB gerne unterstützt. Er stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion dar, indem die Hilfen und Leistungen der bislang getrennten Erziehungs- und Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern nun unter dem viel zitierten gemeinsamen „Dach“ zusammengefasst werden. In der Zusammenführung sieht der IB eine längst überfällige Maßnahme, Zuständigkeitskonflikte zu reduzieren. Bei guter Ausgestaltung kann eine verstärkte Zusammenarbeit verschiedener Professionen zudem eine Kompetenzsteigerung ermöglichen – sowohl bei freien als auch öffentlichen Trägern.

Getrennte Leistungskataloge bergen Risiken

Trotz des Fortschritts an vielen Stellen bleibt die Säulenstruktur durch die Trennung in zwei Leistungskataloge jedoch bestehen. Im übertragenen Sinne betreten nun zwar alle dasselbe Haus. Doch der weitere Weg wird danach bestimmt, ob eine Behinderung droht beziehungsweise vorliegt - oder eben nicht, und wie inklusiv das jeweilige Jugendamt agiert. Dies ist besonders problematisch, da viele Punkte bleiben, die aus IB-Sicht noch nicht klar genug geregelt sind, um die Zielsetzung des Gesetzgebers verlässlich und bundeseinheitlich in die Praxis umzusetzen. Trotz dieses Kritikpunktes unterstützt der IB das Gesetzesvorhaben und drängt auf eine zügige Verabschiedung.

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB: „Die Reform des Gesetzes stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft dar. Dennoch haben wir noch einige Aufgaben: Eine bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen kann es nur geben, wenn sie bedarfsgerechte Leistungen durch Fachkräfte erhalten und sich in einem inklusiven sozialen Umfeld entfalten können. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass die Reform wirklich zu einer Verbesserung führt.“


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