Bürgergeld: IB begrüßt leichteren Weiterbildungs-Zugang für ALG II-Empfänger*innen


Jüngere Person mit männlichem Erscheinungsbild arbeitet an einem Schweißgerät. Es ist Funkenflug zu sehen. Die Person trägt eine Schutzbrille.

Schweißer in Ausbildung: Der Internationale Bund (IB) begrüßt den verbesserten Zugang zu Weiterbildung für ALG II-Empfänger*innen beim neuen Bürgergeldgesetz. Foto: IB

Der Internationale Bund (IB) begrüßt den im neuen Bürgergeldgesetz vorgesehenen, erleichterten Zugang zu Weiterbildung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (ALG II, im Volksmund auch Hartz IV genannt). Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren dazu in dieser Woche eingeleitet.

Bisher versperren gesetzliche Hürden den Zugang zur beruflichen, insbesondere berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. ALG II-Empfänger*innen konnten somit kaum Kompetenzen erwerben. Die Verbesserungen durch das Bürgergeldgesetz sind aus Sicht des IB arbeitsmarkt- und sozialpolitisch sehr wichtig.

Zwei Drittel der arbeitslosen Menschen befinden sich im ALG II-Bezug (Grundsicherung). Und wiederum zwei Drittel der ALG-II-Beziehenden verfügen laut Bundesarbeitsministerium noch nicht über einen Berufsabschluss. Deshalb ist die berufliche – vor allem die berufsabschlussbezogene – Weiterbildung das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

ALG-II-Empfänger*innen schaffen aktuell meist keine nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, weil die Jobcenter sie oft nur in niedrigschwelligen Aktivierungsmaßnahmen unterbringen.

Geflüchtete sollten bei Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht nachrangig behandelt werden

Bei Geflüchteten ist Weiterbildung noch wichtiger. Denn fast alle Erwachsenen mit persönlicher Migrationsgeschichte verfügen über Berufserfahrung, allerdings nicht über einen in Deutschland anerkannten Abschluss. Auch für sie spielt also die Weiterbildung, besonders in Bezug auf einen Abschluss, eine zentrale Rolle. Bei vielen von ihnen ist ein "Drehtüreffekt" zu beobachten: Sie kommen nicht aus dem Teufelskreis eines ständigen Wechsels zwischen Arbeitslosigkeit und meist kurzfristigen Beschäftigungen – oft ausschließlich auf Helfer*innen-Niveau – heraus.

„Wir wünschen uns noch weitere Verbesserungen am Bürgergeldgesetz zugunsten der ALG-II-Bezieher*innen und Geflüchteten. Es ist eine Grundsatzposition des IB, dass die Eingliederung geflüchteter Menschen allein mit den Regelinstrumenten der Sozialgesetzbücher II und III nicht gelingen wird. Stattdessen muss es eine gezieltere Förderung durch zielgruppenspezifische, arbeitsmarktpolitische Bundesprogramme geben. Hier darf man populistischen Forderungen, Geflüchtete nachrangig zu behandeln, nicht nachgeben!“, mahnt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.

Der IB ist selbst bundesweit als Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung tätig und verfügt über viel Kompetenzen und Erfahrung zum Thema. 


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