Bildung umfassend fördern, statt sie zu verteuern und zu bürokratisieren

IB schließt sich Aufruf von 34 namhaften Verbänden an, die Branche von der Umsatzsteuer zu befreien


Junge Frau sitzt an einem Tisch vor einem Laptop. Im Hintergrund sind zwei weitere Personen zu sehen.

Junge Frau bei einer Weiterbildung: Der Internationale Bund (IB) tritt dafür ein, dass Bildung ohne Ausnahmeregelungen von der Umsatzsteuer befreit wird. Foto: Hans Scherhaufer

Der Internationale Bund (IB) schließt sich dem Aufruf von 34 namhaften Verbänden an, die sich mit der Bedeutung von Bildung intensiv beschäftigen. Darin fordern unter anderem der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) sowie der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB), die Neufassung des Jahressteuergesetzes 2024 zu überarbeiten.

Die Unterzeichner treten dafür ein, dass Bildung ohne neue Ausnahmeregelungen von der Umsatzsteuer befreit und Fortbildung nicht in Teilen von der Steuerbefreiung ausgeklammert wird. Nur auf diese Weise blieben berufliche, musikalische oder kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger*innen weiterhin erschwinglich. Laut EU-Richtlinie soll Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden.

Bildungsleistungen dienen selbst bei Gewinnerzielung dem Gemeinwohl

Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 setzt diese EU-Vorgabe nicht um, sondern verkompliziert sie durch neue Ausnahmen und schafft damit weitergehende Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten. Der Aufruf bezeichnet die nun vorgesehene Regelung als „in der Praxis kaum umsetzbar“.

„Es sollte im Interesse des Staates sein, dass Bildung für alle Menschen zugänglich ist. Jede berufliche Qualifikation ist eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Kulturelle Bildung hilft zudem bei der Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher sollten diese Angebote von der Umsatzsteuer ausgenommen sein“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB und des BBB.

 


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