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Heilpädagogische Frühförderung

In der angebotenen Heilpädagogischen Frühförderung geht es um die Entwicklungsförderung von Kleinkindern bis spätestens zur Einschulung. Diese Förderung steht den Kindern und deren Eltern sozialrechtlich niedrigschwellig und kostenfrei als Eingliederungshilfe gemäß dem Bundesteilhabegesetz als inklusive Leistung zur Verfügung.

Die angebotene Frühförderung dient dazu, bei körperlichen, sprachlichen, perzeptiven sowie sozial-emotionalen Entwicklungsschwierigkeiten eine drohende Behinderung abzuwenden oder laut Gesetz eine vorhandene Behinderung abzumildern oder nicht zu verschlimmern.

Die Frühförderung wird von einer heilpädagogischen Frühförderfachkraft in Kooperation mit der pädagogischen Fachkraft des jeweiligen Kindes und den Eltern am Standort der Kita in Gruppenräumen oder Förderräumen sowie auch im Elternhaus des Kindes oder in der Frühförderstelle niedrigschwellig abgeleistet. Dazu wird neben einer Entwicklungsbeobachtung und heilpädagogischen Diagnostik ein individueller Förderplan erstellt, der jährlich evaluiert, ergänzt oder erneuert werden muss. Zusätzlich erfolgen kontinuierliche Entwicklungs- und Beratungsgespräche mit den Eltern, die durch Fachgespräche mit den pädagogischen Fachkräften oder anderen externen Unterstützungssystemen ergänzt werden. Neben Entwicklungsthemen gehören auch Erziehungsfragen dazu.

Eltern stellen mit Unterstützung der pädagogischen Fachkraft des Kindes und der Frühförderstelle einen Antrag auf Frühförderung beim zuständigen Sozialamt im Fachbereich Eingliederungshilfe. Die Unterlagen hierfür erhalten sie in der jeweiligen Kita ihres Kindes. Jede Kita hat einen ambulanten Frühförderbereich als Außenstelle neben der eigentlichen Frühförderstelle, an den sich die Eltern auch gerne direkt wenden können.

Unsere Kooperationspartner:

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Thomas Lühe
Mobil: 0171 8640817
Heilpädagogische Frühförderung
An der Kupfermühle 5e
18437 Stralsund
Zur Routenplanung
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