Hilfen zur Erziehung, Finsterwalde
Der Alltag stellt Familien manchmal vor Herausforderungen - wir leisten Unterstützung in der Lebenswelt von Familien, Kindern und Jugendlichen, mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.
Wir helfen flexibel im jeweiligen Wohn- und Lebensumfeld der Eltern, Kinder und Jugendlichen oder in Form gemeinsamer Aktivitäten.
Unsere Angebote richten sich an:
- Familien, die aufgrund ihrer Lebenssituation bei der Bewältigung des Alltags und der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder Unterstützung brauchen und bei denen das Selbsthilfepotenzial gefördert werden soll.
- Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung individuelle Förderung benötigen, sowie Eltern, die bei der Erziehung des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen Unterstützung brauchen.
- Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben, sowie Kinder und Jugendliche, die den Umgang zu dem Elternteil wünschen, bei dem sie nicht leben
- Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die seelischen Behinderungen können dabei auf verschiedensten seelischen Störungen beruhen.
Wir bieten folgende Hilfeformen an:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB III)
- Begleiteter Umgang (§ 18.3 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII)
Eine Beschreibung dieser Angebote finden Sie hier.
Ziele unserer pädagogischen Arbeit
- Stärkung und Erhalt des familialen Systems
- Stärkung der Erziehungskompetenz
- Ausbau und Festigung der Selbsthilfepotentiale
- Förderung zur Verselbständigung bei Kindern und Jugendlichen
- Entwicklung individueller Lösungsstrategien/Alltagsstrukturen
Unsere Plätze
Derzeit betreuen unser vier Mitarbeiter*innen 19 Fälle, inkl. drei Schulbegleitungen.
Angaben zu unseren freien Plätzen finden Sie hier:
Rechtliche Grundlagen
Ein Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe haben Eltern und andere Personensorgeberechtigte sowie Jugendliche. Die Hilfen zur Erziehung werden vom zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung des jeweiligen Landkreises bewilligt und bezahlt. Das zuständige Amt gewährt notwendige Hilfen durch einen freien Träger, wie z.B. dem Internationalen Bund. Die gesetzlichen Vorgaben für die Erziehungshilfen sind im SGB VIII enthalten.
Unsere Öffnungszeiten
Die Betreuung der Kinder und Jungendlichen in unseren Hilfsangeboten ist sehr individuell und bedarfsorientiert. Es sind in der Regel aufsuchende Tätigkeiten. Wir haben daher keine festen Öffnungs- und/oder Betreuungszeiten.
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf.