Unsere Hilfeformen, Erläuterungen
Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche gem.§35 a SGB VIII
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dem Kind/Jugendlichen, durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung, das Recht auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Dafür fördern die Einzelfallhelfer die Kinder/Jugendlichen individuell und begleiten sie in ihrer Entwicklung – stets unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsstandes - um Teilhabebeeinträchtigung auszugleichen und eine angemessene Schulbildung zu gewährleisten.
Begleiteter Umgang gem. § 18.3 SGB VIII
Der Begleitete Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII stellt ein unterstützendes Angebot für Kinder und Jugendliche dar, um den Kontakt zu einem Elternteil oder zu anderen wichtigen Bezugspersonen (wieder) herzustellen. Wir möchten die Umgangsbeteiligten auf dem Weg zu einem selbständigen und sicheren Umgang mit ihrem Kind unterstützen.
Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
Unsere sozialpädagogischen Familienhilfen haben das Ziel, Familien bei der Bewältigung ihrer Alltagskonflikte zu unterstützen, die Eigenkräfte der Familie durch positive Impulse im innerfamiliären Gefüge sowie im sozialen Kontext zu stärken. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Eltern bestärkt, ihre Erziehungsaufgaben wahrzunehmen, um das Kindeswohl sicher zu stellen. Durch die gezielte Förderung der Kinder und Jugendlichen sind Rechte, Pflichten und Freiräume jedes Einzelnen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistände unterstützen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes sowie bei der Verselbständigung und Eigenwahrnehmung. Dabei wird der junge Mensch als Einzelperson wahr- und ernstgenommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zum familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend begleitet. Im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe ist hier das Kind/der Jugendliche der unmittelbare Bezugspunkt des Hilfeangebots