Reform des SGB VIII: IB für eine inklusive Jugendhilfe


Der IB hat den Appell „Exklusion beenden: Kinder‐und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“ mitgezeichnet. Dieser war aus einem breiten Bündnis verschiedener (Fach)verbände entstanden und fordert die Einlösung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Kinder- und Jugendhilfe. Er ging an die Bundes- und Landespolitik und an die Medienöffentlichkeit. 

Den gesamten Appell finden Sie hier.

Wegen Zuständigkeitsstreitigkeiten werden viele Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur zwischen den Behörden hin und her geschoben, sondern erhalten oft auch keine, verspätet oder nur unzureichend Hilfen. Die rechtlich gezogenen Trennlinien sind zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Menschen nicht vereinbar. So ist bspw. in jeder Hinsicht inakzeptabel, dass das Sozialrecht den jeweiligen IQ‐Wert von Kindern und Jugendlichen zum prägenden Merkmal erhebt, weil sich danach die behördliche Zuständigkeit entscheidet. Bei einem Wert von 69 und darunter ist die Eingliederungshilfe, bei einem Wert von 70 und darüber die Kinder‐ und Jugendhilfe zuständig.

Die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten ist eines der Anliegen des IB im Reformprozess des SGB VIII, an dem wir uns fachpolitisch stark beteiligen. Auf der Website Mitreden-mitgestalten.de gibt es zahlreiche Infos zum Prozess und die bisherigen IB-Stellungnahmen.

Weitere Infos: angela.romig@ib.de


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