Leistungen für ukrainische Geflüchtete: IB appelliert, andere Menschen nicht zu vergessen


Der Internationale Bund (IB) begrüßt die Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete, sorgt sich jedoch um andere Menschen, die Hilfe benötigen. Foto: Andreas160578 / pixabay.com

Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen im Rahmen des 2. Sozialgesetzbuches, zum Beispiel Arbeitslosengeld II (ALG II, auch „Hartz IV“ genannt). Der Internationale Bund (IB) begrüßt dies, appelliert aber gleichzeitig an die Politik, andere Menschen in Not nicht zu vergessen. Für Geflüchtete aus anderen Ländern, zum Beispiel Syrien, Afghanistan oder Eritrea, gibt es diese Regelung nicht.

„Es darf keine Geflüchteten 1. und 2. Klasse geben“, mahnt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, und fährt fort: „Auch Menschen aus Asien oder Afrika sollten mehr Teilhabemöglichkeiten eröffnet werden. Das hilft nicht nur ihnen selbst, das hilft auch Deutschland, wenn man an die Stichworte Diversität und Fachkräftemangel denkt.“ In seinem Marienfelder Papier I fordert der IB die sozialrechtliche Gleichstellung aller Geflüchteten, also die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Der IB sieht es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen

Außerdem muss nach Meinung des sozialen Bildungsträgers die Situation von Langzeitarbeitslosen stärker in den Blick genommen werden. Ihre Lage hat sich durch die Pandemie weiter verschlechtert. Auch sie brauchen die gezielte Unterstützung und Beratung der Jobcenter sowie niedrigschwellige Angebote, um in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. In diesem Kontext bleibt abzuwarten, wie die konkreten Vorhaben der Bundesregierung, um Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen, in Zukunft umgesetzt werden.

„Wir nehmen wahr, dass die Jobcenter nach den Herausforderungen der Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes nun sehr stark mit der Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine gebunden sind. Um zu verhindern, dass sich Langzeitarbeitslosigkeit weiter manifestiert, ist es aber zwingend notwendig, dass Beratungsleistungen auch für Nicht-Geflüchtete gewährleistet werden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Der IB wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen“, so Thiemo Fojkar.

Der Internationale Bund ist selbst in großem Umfang Anbieter von Qualifizierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.


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