Kinderschutz ist auch eine Aufgabe des Staates


ADer Artikel sechs unseres Grundgesetzes lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: Die Erziehung von Kindern sei das Recht der Eltern, steht da, „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, heißt es weiter.

Es ist also Aufgabe des Staates, der Behörden, Kinder nötigenfalls auch vor den eigenen Eltern zu schützen. Das gelingt einer aktuellen Studie der Universität Koblenz zufolge aber immer schlechter. Danach betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) teilweise bis zu 100 Fälle – die Arbeitsgemeinschaft ASD empfiehlt lediglich maximal 35 Fälle pro Mitarbeitenden. So kann das Kindeswohl von Amts wegen kaum mehr gewährleistet werden. Gleichzeitig steigt die Zahl der Fälle. Viele Eltern sind mit der Situation überfordert und brauchen mehr Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.

Beim ASD fehlen nach dieser Studie rund 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Parallel dazu eine Zahl zu den Inobhutnahmen – also den Fällen, in denen die Kinder aus den Familien genommen werden mussten oder als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind: Im Jahr 2000 betraf das noch 31.124 Kinder und Jugendliche. Bis 2016 hatte sie sich knapp verdreifacht auf 84.230.

Doch nicht nur bei den Jugendämtern ist das Personal knapp. Die Erziehungshilfen sind das zweitstärkste Umsatzfeld des IB, doch auch der IB findet nicht genug Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den gestiegenen Anforderungen gerecht werden zu können. Das liegt auch am Geld. Die Kommunen kalkulieren hier sehr knapp.

"Das Wohl der heranwachsenden Generation muss uns allen am Herzen liegen. Wir werden deshalb dieses Thema an die Entscheider in Politik und Gesellschaft herantragen und dafür werben, dass die Zukunft der Kinder und Jugendlichen nicht durch Sparen an der falschen Stelle gefährdet wird", so der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar.


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