„Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft“


Schon im Mai 2019 hatte der IB gemeinsam mit vielen anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen anlässlich eines Aktionstags die Aufnahme der Rechte von Kindern ins Grundgesetz gefordert. „Wir sind sehr glücklich, dass die Politiker der Regierungskoalition sich jetzt endlich darauf verständigt haben, dieser Forderung Rechnung zu tragen“, so die IB-Präsidentin Petra Merkel.

„Bislang fehlte im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind“, stellt Petra Merkel fest. „Die jetzt vorgeschlagene Formulierung, nach der die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten und zu schützen sind, entspricht unserer Forderung von 2019.“ Damit könne auch verhindert werden, dass in Krisenzeiten wie aktuell wegen der Corona-Pandemie, Entscheidungen über Interessen der Kinder getroffen werden, ohne deren Auswirkungen zu kompensieren. „Es gibt immer mehr Anzeichen, dass auch Kinder und Jugendliche die Leidtragenden der Krise sind. Kontaktbeschränkungen und der Ausfall von Unterricht oder die Schließung von Kitas treffen sie besonders hart. Mit einer entsprechenden Regelung im Grundgesetz müssen die Entscheider in der Politik künftig auch die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft berücksichtigen“, freut sich Petra Merkel.

Zu hoffen bleibe jetzt nur, dass eine entsprechende Verfassungsänderung noch vor der Bundestagswahl im September umgesetzt werde, so die IB-Präsidentin.


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