Im Rahmen der Erziehungshilfen betreut der IB aktuell 450 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sowohl der Elternnachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) als auch der Nachzug von Kindern zu ihren Eltern soll nach dem Asylpakekt II für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Der IB schließt sich der Stellungnahme des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) an. Der kritisiert, dass für einen Großteil der derzeit in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht nur der Elternnachzug dauerhaft ausgesetzt wäre, sondern auch dauerhaft verhindert würde. Dies widerspricht aber dem Kindeswohl und der Grundorientierung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII.
Hier finden Sie die Stellungnahme der Bundesverbandes im Wortlaut.