IB zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen


Appell aus Anlass der ersten Lesung des Gesetzes zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

Der IB unterstützt den Appell von AFET, B-UMF, BvkE und EREV, der sich für eine gute Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe einsetzt. Anlass ist, dass in dieser Woche das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung , Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Wesentliche Leitlinien des offenen Briefes sind: das Kindeswohl ist zu gewährleisten, die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist sicherzustellen, und die Orientierung an rechtlichen und fachlichen Standards der Jugendhilfe als Maßstab.
Das Gesetz zur bundesweiten Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt frühestens zum 1.1.2016 in Kraft. Das bedeutet, dass eine dauerhafte Lösung für die bis Ende 2015 ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den jeweiligen aufnehmenden Ländern und Kommunen gefunden werden muss.
Der IB setzt sich als Mitglied in AFET und B-UMF für diesen wichtigen Appell ein und betreut derzeit unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an 15 Standorten bundesweit im Kontext der stationären Erziehungshilfen bzw.. der Inobhutnahmen. Der IB fordert die politisch Verantwortlichen auf, sich konsequent für die fachlichen Inhalte dieses Appells einzusetzen.  

Hier finden Sie den Appell im Wortlaut.


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