Der Gedanke, Bürgergeld-Empfangende zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, ist nicht neu und taucht in unregelmäßigen Abständen in der politischen Diskussion auf. Gegenwärtig kommt er aus den Oppositionsparteien. Der Internationale Bund (IB) erteilt dieser Idee eine klare Absage.
"Weder den Bürgergeld-Empfangenden noch dem Gemeinwohl wäre damit gedient. Auch sollten den Kommunen, die die gemeinnützige Arbeit organisieren müssten, keine zusätzlichen personellen und finanziellen Lasten auferlegt werden", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB."
IB engagiert sich für berufliche Eingliederung von Leistungsberechtigten der Grundsicherung (SGB II) in den Arbeitsmarkt
Der IB führt im Auftrag der Jobcenter in ganz Deutschland Maßnahmen durch, um Menschen im Bürgergeldbezug erstmalig oder oft nach Jahren der Arbeitslosigkeit wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Langzeitarbeitslosigkeit ist in den meisten Fällen Folge von ungleichen Startbedingungen wie Bildungsungerechtigkeiten und multiplen Vermittlungshemmnissen. Gemeinnützige Arbeit hilft den Betroffenen überhaupt nicht, und verstetigt nur die bestehenden Bildungsungerechtigkeiten. „Die Bürgergeld-Empfangenden kommen nur durch passgenaue Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Teufelskreis heraus. Gemeinnützige Arbeit darf Aus- und Weiterbildung nicht verdrängen“, so Fojkar.
Auch Asylbewerber*innen sollten nicht gemeinnützig arbeiten, sondern schnell und zielgerichtet in den Arbeitsmarkt integriert werden
Zudem besteht für Kommunen nach gegenwärtiger Rechtslage ohnehin bereits die Möglichkeit, Bürgergeld-Empfangende zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen – über sogenannte „Arbeitsgelegenheiten“. Dies bindet aber bei den Kommunen Ressourcen, die in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Deshalb wird von diesem Instrument kaum noch Gebrauch gemacht.
Der Gedanke, Asylbewerber*innen zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen, wird vom IB aus den gleichen Gründen abgelehnt. Das in der Vergangenheit zu diesem Zweck geschaffene Bundesprogramm „FIM (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“) wurde von den Bundesländern zum Ende der Förderperiode nicht mehr nachgefragt und kann deshalb als gescheitert gelten.