IB fordert Einigung bei Grundschul-Ganztagsbetreuung noch vor der Bundestagswahl


Der Internationale Bund (IB) drängt auf eine Entscheidung zum Gesetz über die Ganztagsbetreuung und -bildung von Kindern in Grunschulen noch vor der Bundestagswahl. Foto: Klimkin/Pixabay

Der Internationale Bund (IB) fordert eine politische Einigung bei der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschüler*innen noch in dieser Legislaturperiode. Das entsprechende Gesetz ist ein Streitpunkt zwischen Bund und Ländern und wird heute im Vermittlungsausschuss verhandelt. Sollte dieser Versuch scheitern, ist eine Verabschiedung vor der Bundestagswahl unrealistisch.

Konkret geht es dabei um die Frage, ob grundschulpflichtige Kinder in Deutschland ab dem Jahr 2026, beginnend mit der ersten Klasse, den Anspruch auf eine ganztägige Bildung bekommen kann. Der Bund und die Länder sind sich zwar prinzipiell einig, streiten jedoch darüber, welche Seite welchen Anteil der Kosten übernimmt.

Maßgeblicher Baustein für Chancengleichheit beim Thema Bildung in Deutschland

Für den Internationalen Bund und viele Fachleute ist die Ganztagsbetreuung von Kindern der 1. bis zur 4. Klasse ein maßgeblicher Baustein für die Chancengleichheit beim Thema Bildung in Deutschland. Beispielsweise werden dadurch Kinder aus Familien, die weniger Unterstützung beim Lernen leisten können, besser begleitet und gefördert.

„Wir appellieren eindringlich an alle Parteien, trotz Wahlkampf noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zu kommen. Gleiche Chancen sind Kinderrecht und dürfen nicht am Geld scheitern! Niemand weiß, wie lange ein neuer Anlauf für dieses Gesetz brauchen wird, wenn es jetzt nicht verabschiedet wird. In diesen zusätzlichen Monaten oder gar Jahren fallen Kinder mit schwächeren Noten in ihren Leistungen weiter zurück“, erinnert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.

Der Internationale Bund ist einer der großen Bildungsanbieter in Deutschland und betreibt unter anderem Angebote im Ganztag und Sozialarbeit an Grundschulen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.


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