Das vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) angekündigte Weiterbildungsgesetz liegt zurzeit auf Eis, was der Internationale Bund (IB) ausdrücklich bedauert. Der Gesetzentwurf, der vom Bundesfinanzministerium (BMF) aus haushaltspolitischen Gründen vorerst gestoppt wurde, sieht vor, dass Beschäftigte während ihres Berufslebens in bezahlte Bildungszeit gehen können. Daneben beinhaltet er auch eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen und eine Ausweitung der qualifizierten Zuwanderung.
Nach Ansicht des IB wäre Deutschland zwingend auf ein Weiterbildungsgesetz angewiesen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft zu erhalten und zu stärken. Zudem könnte es deutlich dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Angesichts der tiefgreifenden Transformation der Arbeitswelt fordert der IB seit Jahren einen individuellen Rechtsanspruch auf geförderte Weiterbildung.
Weiterbildungsangebote müssen besser zugänglich werden
„Es ist sehr schade, dass das angekündigte Weiterbildungsgesetz jetzt in Frage gestellt wird“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. „Bei dem aktuellen Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt kann eine Ausbildung alleine nicht genügen, um ein ganzes Berufsleben erfolgreich zu bestreiten. Wir brauchen deshalb gesetzliche Rahmenbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, sich kontinuierlich weiter zu qualifizieren. Dabei müssen die Angebote intensiver und besser zugänglich werden, um etwas zu bewirken.“
Neben einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung hält der IB eine Ausbildungsgarantie ebenso für notwendig wie eine gesonderte öffentlich vollfinanzierte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die vom Strukturwandel besonders stark betroffen sind. Zudem befürwortet er die öffentlich geförderte betriebliche Berufsausbildung analog zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter.
Der Internationale Bund bietet selbst in großem Umfang Dienstleistungen zur Aus- und Weiterbildung an.