IB: Berufsvalidierungs- und Berufsdigitalisierungsgesetz verfehlen ihr Ziel


Junge Menschen in Maßnahme zur Beruflichen Bildung

Junge Menschen in Maßnahme zur Beruflichen Bildung: Der Internationale Bund (IB) fürchtet, dass das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in jetziger Form sein Ziel verfehlt. Foto: IB

Der Internationale Bund (IB) sieht den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zu einem „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz" (BVaDiG) kritisch. Mit ihm soll für Menschen ohne Berufsabschluss eine "Validierung" zur amtlichen Feststellung und Bescheinigung beruflicher Fähigkeiten eingeführt werden. Es geht um unabhängig von formalen Berufsausbildungsabschlüssen erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten, etwa durch langjährige Berufserfahrung. 

Der IB fordert dies bereits seit längerem. Es wäre in Deutschland mit seinem dualen Berufsbildungssystem und dem davon abhängenden Arbeitsmarkt-Zugang besonders wichtig. Die "Validierung" ist eine Chance für Menschen ohne Berufsabschluss, leichter Beschäftigung(ssicherheit) zu finden. Zudem erschließt sie im Bezug auf den Fachkräftemangel zusätzliche inländische Potenziale.

Das Gesetz beschränkt sich jedoch auf die Anerkennung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit, wenn diese dem jeweiligen Beruf "überwiegend oder vollständig" vergleichbar ist. "Dafür gibt es aber kaum Bedarf. Erstens können Menschen ohne Abschluss diesen Umfang beruflicher Fähigkeit selten vorweisen. Zweitens gibt es für sie bereits im Berufsbildungsgesetz die sogenannte Externenprüfung", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.

„Das Gesetz verspielt die Chance auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) schreibt dazu treffend: "Die Absolventinnen und Absolventen bleiben formal unqualifiziert. Ein echter Mehrwert ist nicht erkennbar." Auch sind die Hürden, zur Validierung zugelassen zu werden, nach IB-Meinung zu hoch. Das Gesetz zielt auf die rechtliche Gleichstellung der Validierung mit formalen Berufsabschlüssen. Letztere werden dadurch jedoch entwertet. Zudem wären Menschen, die über die gesetzlich geforderte „Handlungsfähigkeit" verfügen, ohnehin besser beraten, gleich den Berufsabschluss über die Externenprüfung zu erwerben.

"Das Gesetz verspielt die Chance auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften, die hierzulande dringend benötige Fertigkeiten besitzen. Die Validierung für den Zuzug qualifizierter Arbeitnehmender aus dem Ausland fruchtbar zu machen, wird vom Gesetzgeber ausdrücklich abgelehnt. Die Wirksamkeit wird überschaubar bleiben", folgert Thiemo Fojkar. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rechnet für seine Sparte nur mit gut 1.000 Interessierten im Jahr. IB und BDA fordern statt dieses Gesetzes oder ergänzend eine Stärkung der Teilqualifikationen durch Verankerung im Berufsbildungsgesetz. Dies könnte durch eine gesetzliche Garantie der Zulassung zur Externenprüfung geschehen.

Der IB bietet selbst deutschlandweit Berufliche Bildung an.


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