Der Internationale Bund (IB) setzt sich seit Langem gemeinsam mit den Gewerkschaften für die Einführung eines Bundes-Tariftreuegesetzes ein. Daher begrüßt er ausdrücklich, dass CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung die Einführung eines solchen Gesetzes in Aussicht gestellt haben.
Ein Bundes-Tariftreuegesetz würde sicherstellen, dass tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht benachteiligt werden. Derzeit können Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Standards halten, strukturelle Wettbewerbsnachteile erleiden. Dies betrifft insbesondere die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Lizenzen, bei denen oft der Preis im Vordergrund steht, ohne die langfristigen Auswirkungen auf die Qualität der Leistungen angemessen zu berücksichtigen.
Besonders betroffen sind von dieser Praxis die durch den Bund finanzierten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, der Berufsorientierung und Berufswahl, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung vor allem arbeitsloser Menschen. Der IB engagiert sich in diesen Bereichen mit einem umfangreichen Angebot an Arbeitsmarktdienstleistungen.
Digitale, ökologische und demografische Transformation benötigt qualifizierte Fachkräfte
„Die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit geht häufig zu Lasten qualitativ notwendiger Anforderungen, die ihren Preis verdient haben“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. Weiter unterstreicht er: „Gerade in Zeiten tiefgreifender Transformationen in Digitalisierung, Ökologie und Demografie brauchen wir qualifizierte Fachkräfte. Deshalb muss die öffentliche Auftragsvergabe neben wirtschaftlichen Kriterien auch Qualitätsstandards noch stärker als bisher berücksichtigen – insbesondere faire Arbeitsbedingungen. Tarifgebundene Unternehmen, die sich klar zu einem Tarifvertrag bekennen, dürfen dabei keine Wettbewerbsnachteile erfahren, denn sie sorgen mit tariflich vereinbarten Entgelt- und Arbeitsbedingungen für eine nachhaltige und den Leistungsanforderungen angemessene Beschäftigungssituation.“