Integrationsfachkräfte in Worms
Begleitung in Schule und Kita
Kinder annehmen und fördern
Familien mit einem seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach beeinträchtigten Kind müssen früher oder später entscheiden:
Wo soll mein Kind in den Kindergarten gehen?
Welche Schule kann mein Kind besuchen?
Unsere Integrationskräfte begleiten Ihr Kind in die Einrichtung oder Schule und fördern die soziale Integration.
Sie sichern die individuelle Unterstützung, die sich aus der Beeinträchtigung ergibt. Desweiteren unterstützen sie die Eltern beratend und in der Zusammenarbeit mit Kita, Schule, Ärzten und Therapeuten.
Sie benötigen Informationen? Hier gehts es zu unserem >> Flyer.
Nutzen Sie unser Kontaktformular (weiter unten auf dieser Seite).
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Der Ablauf
Unsere Vorgehensweise:
- Anamnese (Vorgeschichte) / Erstgespräche
- Ausführliche Dokumentation
- Zusammenarbeit mit beteiligten Therapeuten, Ärzten und weiteren Bezugspersonen
- Regelmäßiger Kontakt / Besuch der Einrichtung
- Monatliche Teambesprechungen
- Fallbesprechungen und Supervision
- Fort- und Weiterbildung unserer Fachkräfte
Die Voraussetzungen
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Jugendamt) oder §§ 112 SGB IX (Sozialamt) gewährt eine Integrationshilfe, nachdem ein Antrag durch die sorgeberechtigten Eltern auf Eingliederungshilfe beim Amt und eine fachärztliche Diagnose gestellt wurden.
Das Amt prüft die Teilhabebeeinträchtigung des Kindes und gewährt daraufhin die Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugend- oder Sozialamt (Informationsblatt für Eltern Thema „Eingliederungshilfe“).