Hilfen zur Erziehung (§ 30 und 31 SGB VIII)
Das Angebot richtet sich an Familien mit erheblichen Konflikten und Krisen in Erziehung, Alltag und im Umgang mit Ämtern und Behörden.
Der Ablauf
Mit intensiver Betreuung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bzw. Erziehungsbeistandschaft bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen und sowie beim Umgang mit Ämtern und Institutionen.
Die Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt. Das Jugendamt informiert, wer vor Ort welche Erziehungshilfen anbietet. Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 31) und Erziehungsbeistandschaft (§ 30) im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Die Zielgruppe
Familien und Teilfamilien mit Kindern und junge Erwachsene
Die Ziele des Angebots
Die Familienhilfe arbeitet gemeinsam mit der Familie an der Beseitigung der aktuellen Herausforderungen.
Weitere Informationen
Nach Absprache