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Hilfen zur Erziehung (§ 30 und 31 SGB VIII)

Das Angebot richtet sich an Familien mit erheblichen Konflikten und Krisen in Erziehung, Alltag und im Umgang mit Ämtern und Behörden.

Der Ablauf

Mit intensiver Betreuung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bzw. Erziehungsbeistandschaft bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen und sowie beim Umgang mit Ämtern und Institutionen.

Die Voraussetzungen

Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt. Das Jugendamt informiert, wer vor Ort welche Erziehungshilfen anbietet. Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 31) und Erziehungsbeistandschaft (§ 30) im Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Zielgruppe

Familien und Teilfamilien mit Kindern und junge Erwachsene

Die Ziele des Angebots

Die Familienhilfe arbeitet gemeinsam mit der Familie an der Beseitigung der aktuellen Herausforderungen.

Weitere Informationen

Nach Absprache

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Kontakt

Ina Idemudia
Mobil: 0151 40242730

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Christine Baumgärtner
Bereichsleitung

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Standort

Soziale Arbeit / Berufliche Bildung / Kinder- und Jugendhilfe / amb. Eingliederungshilfe Worms
Rheinstr. 1
67547 Worms
Fax.: 06241 9474820

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