Offene Hilfen Hochtaunus
Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung
Die Offenen Hilfen sind ein ambulanter Fachdienst und bilden einen wichtigen Baustein in der Angebot- und Betreuungsstruktur der IB-Behindertenhilfe Hochtaunus.
Der Dienst wird über Beratungs- und Kontaktstellen vermittelt und steht Menschen mit Behinderung und deren Umfeld in problematischen Situationen zur Verfügung. Er umfasst beratende Unterstützung, persönliche Hilfestellungen, pädagogische Interventionen und familienentlastende Maßnahmen.
Discos, Kegeln, Stammtisch, Tanzen... Die aktuellen Freizeitangebote finden sie ausführlich unter "Downloads". Hier können Sie die Programme als pdf herunterladen.
Der Ablauf
Die ambulanten Hilfen unterstützen und fördern Menschen mit Behinderung und deren Umfeld durch sozialpädagogische Betreuung in der eigenen Wohnung und in der Freizeit.
Freizeit- und Bildungsangebote
Die Offenen Hilfen bieten Freizeitgruppen an verschiedenen Orten im Hochtaunuskreis an. Dazu gehören u. a. Kegelgruppen, Stammtischabende, Café- und Matineetreffen, verschiedene Koch- und Backkurse, Bewegungs- und Kreativangebote, Tanzkurse, Disco-Abende sowie kulturelle Aktionstage und Workshops an den Wochenenden.
Urlaubsreisen
Als Erholungsangebot vom Arbeitsalltag veranstalten wir für Menschen mit Behinderung bis zu vier Urlaubsreisen im Jahr. Die Reisen führen uns ins In- und Ausland und sind von unterschiedlicher Dauer.
Entlastung der Angehörigen
Die Offenen Hilfen arbeiten eng mit den Familien und Angehörigen zusammen und bieten Entlastung von der Betreuung (stunden- und tageweise) sowie Hilfe in Form von Beratung und Krisenintervention. Außerdem veranstalten wir regelmäßige Treffen zum Austausch, Themen- und Informationsabende.
Die Offenen Hilfen arbeiten in einem Netzwerk von Behörden und sozialen/sozialpsychiatrischen Einrichtungen im Hochtaunuskreis und sind dadurch in der Lage, bei Bedarf weiterführende Hilfe zu veranlassen.
Die Voraussetzungen
Der Hilfebedarf muss amtlich anerkannt werden. Gesetzliche Grundlagen: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, Kapitel 6 für Personen im SInne von § 2, Abs. 1 SGB IX, sowie Leistungen im Rahmen der Pflegekassen.
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und an deren Umfeld.
Die Ziele des Angebots
Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung ihre Freizeit selbst gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Weitere Informationen
Programme:
Bitte beachten Sie unsere monatlich wechselndenden Gruppenangebote, die Ihnen als Download zur Verfügung stehen.