Betreutes Wohnen und Ambulante Hilfen Zweibrücken/Südwestpfalz
Selbstbestimmt Wohnen und Leben
Selbstbestimmt Wohnen und Leben und trotzdem aufgefangen sein – das ist das Prinzip des Betreuten Wohnens und der Ambulanten Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit Behinderungen. Unsere Klientinnen und Klienten leben in Wohngemeinschaften und in eigenen Wohnungen in Zweibrücken und im Landkreis Südwestpfalz. Sie werden von unseren Fachkräften betreut, beraten und sozialpsychiatrisch unterstützt. Im Mittelpunkt unserer Hilfe steht die Wiederherstellung, Stabilisierung und Besserung der Gesundheit und Lebensqualität der Betreuten.
Unser Anliegen ist es, Menschen bei der Suche nach und bei der Verwirklichung eigener Ziele und Perspektiven zu unterstützen.
Betreutes Wohnen:
5 Wohngemeinschaften in Zweibrücken, Bitscher Str. 39 (5x3 Plätze)
2 Wohngemeinschaften in Zweibrücken, Ulmenweg 44 und 58 (3 und 4 Plätze)
2 Wohngemeinschaften in Rodalben, Mühlstr. 2 und Kirchbergstr. 6 (5 und 3 Plätze)
Einzelwohnen: 20 Plätze in Zweibrücken und im Kreis Südwestpfalz
Ambulante Hilfen:
Ambulante Eingliederungshilfe/Fachleistungsstunden: Keine Platzzahl
Soziotherapie
Psychosoziale Beratung gem. SGB II § 16a
Der Ablauf
Art und Umfang der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der/des Einzelnen und werden gemeinsam erarbeitet. Jede Klientin und jeder Klient hat einen Bezugsbetreuer, der für die Koordinierung der Leistungen zuständig ist.
Unsere Betreuungsangebote:
- Hilfe im Umgang mit der Erkrankung/ Behinderung und ihren Folgen
- Unterstützung und Anleitung bei der Haushaltsführung
- Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
- Unterstützung im Umgang mit finanziellen Mitteln
- Koordination und Begleitung bei Arztbesuchen
- Hilfe zur Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
- Unterstützung bei der Krisen- und Konfliktbewältigung
- Freizeitgestaltung, Tagesausflüge, Ferienfreizeiten
- Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Vermittlung in Angebote zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung
- und vieles mehr …
Die Voraussetzungen
Für die Hilfegewährung sind ein fachärztliches Attest und eine Individuelle Bedarfsermittlung (IBE), die von dem zuständigen Sozialhilfeträger erstellt wird, erforderlich.
Die Zielgruppe
Unsere Angebote richten sich an erwachsene Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung.