Clearingstelle "Step by Step" im Landkreis Harz
Ambulante Clearingstelle
Leistungsangebot für Kinder und Jugendliche gemäß § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 35a, 36 und 37 SGB VIII
Die ambulante Clearingstelle ist eine Institution, die in verschiedenen Bereichen als Entscheidungs- oder Vermittlungsstelle fungiert. Sie dient dazu, Unklarheiten zu klären und Konflikte zu lösen.
Die Clearingstelle ist eine unabhängige und objektive Stelle, um notwendige Hilfebedarfe zu ermitteln. Sie richtet sich an Familien, die einen Hilfebedarf haben, bei dem noch unklar ist, welche Hilfeform geeignet ist. Sie kann zum einen bei Familien eingesetzt werden, die erstmals Kontakt zum Jugendamt haben, sowie in Familiensystemen, in denen bisherige Hilfen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.
Das Jugendamt kann die ambulante Clearingstelle dafür nutzen, Kinder und/ oder Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen zu beobachten, zu bewerten und ggf. eine passende fortführende Maßnahme zu finden. Ein weiteres Ziel ist es, Pflegefamilien in Bereitschaftspflege zu unterstützen und zu entlasten. Im ambulanten Clearing wird eine systemisch- und ressourcenorientierte Diagnostik angefertigt. Es entsteht eine Momentaufnahme der aktuellen Situation, die mit Hilfe eines umfangreichen Methodenkoffers sichtbar gemacht wird. Ressourcenorientiert suchen wir gemeinsam mit allen am Clearingprozess Beteiligten nach Lösungen und entwickeln individuelle Lebensperspektiven/Hilfsangebote für das Kind oder den Jugendlichen unter besonderen Berücksichtigung des familiären Hintergrundes. Nach Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und den systematischen Verhaltensbeobachtungen erarbeiten wir eine Perspektivplanung.
Das Clearing kann sowohl in unseren Räumen als auch aufsuchend in der Herkunftsfamilie bzw. dem momentanen Lebensumfeld des Kindes / Jugendlichen stattfinden.
Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche, bei denen Anzeichen für körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt sowie schwere Vernachlässigung vorliegen
- Eltern oder Erziehungsberechtigte, die oft durch familiäre Konflikte oder andere Umstände überfordert sind und ihre Kinder nicht mehr adäquat versorgen oder erziehen können
- Kinder und Jugendliche, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, Schutz und Unterstützung benötigen
- Bei Trennungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern können Kinder in eine Situation geraten, die ein Clearing erfordert
- Kinder und Jugendliche, die eine persönliche Krise haben und Unterstützung benötigen, diese zu überwinden
- Familien, die Unterstützung benötigen, um familiäre Konflikte zu lösen
- Familiensysteme, die einen unklaren Hilfebedarf haben
Die Arbeit mit Familiensystemen ist nur möglich, wenn
- die am Prozess beteiligten Personen dazu bereit sind, mit der Clearingstelle zu kooperieren
- keine Gefahr für den Mitarbeitenden ausgeht
- das Kindeswohl auch während der Arbeit gewährleistet werden kann