Erziehungs- und Familienberatungsstelle
in Brandenburg an der Havel
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle erfüllt den präventiv ausgerichteten Handlungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und ist für die Umsetzung von zentraler Bedeutung. Häufig bestehen Vorbehalte und Ängste bei der Zielgruppe mit psychosozialem Hilfebedarf gegenüber staatlichen Stellen. Diese Vorbehalte und Ängste hindern die Klient*innen daran, sich frühzeitig Unterstützung oder Beratung zu holen. Der niedrigschwellige Zugang (gebührenfrei, ohne Antragstellung) zu den Beratungsstellen erleichtert die Inanspruchnahme von Hilfe. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle bietet ein vielfältiges Angebot der Beratung an. Diese reichen von der präventiven Familienberatung, allgemeine Fragen der Erziehung und Entwicklung, Beratung zu spezifischen Fragen bei Trennung und Scheidung, Alleinsorge oder Ausübung des Umgangsrechtes bis zu individuellen erzieherischen Hilfen, Identitäts- und Rollenkonflikte sowie bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Die Beratungsangebote werden zusätzlich erweitert um Hilfen für Familien in Not- bzw. in Krisensituationen. Aufgrund des multiprofessionellen Teams erreichen die Beratungsleistungen sehr hohe Effektstärken. Mit den unterschiedlichen Professionen können die Angebote nach den Erfordernissen der individuellen Situation flexibel gestaltet werden und beziehen das soziale Umfeld mit ein. Das heißt die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist immer ein sozialraum- und lebensweltorientiertes Hilfeangebot. Der Aufbau eines Netzwerkes von Kooperationspartnern, um bei Bedarf die Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste einzubeziehen, ist somit zwingend notwendig.
Angebote
Die Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle richten sich an den individuellen Bedarfen der Klient*innen aus und sind u.a.
- Erziehungsberatung
- lösungs- und ressourcenorientierte Beratung bei Familien- und Paarkonflikten
- Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Elternvertrages für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge sowie bei der kindgerechten Durchführung der
- Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten
- Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Krisen bei Vorliegen eines Jugendhilfeauftrages
- Förderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration junger Menschen mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen wie seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt
- Verhaltenstherapie
- Vermittlung geeigneter externer Hilfsangebote (z.B. spezialisierte Beratungsstellen, (Psycho-)Therapiemöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Familienhilfe, etc.)
- Kooperation mit und Unterstützung von verschiedenster Selbsthilfegruppen
- Kooperation mit unterschiedlichen Einrichtungen, Diensten und Berufsgruppen, die mit Kindern/ Jugendlichen befasst sind (z.B. ErzieherInnen, Lehrkräfte)
- Psychodiagnostik (z.B. Intelligenz-, Persönlichkeitstests)
Gesetzliche Grundlagen und Leistungen
Die Leistungen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle beruhen auf den gesetzlichen Grundlagen von § 16, 17, 18, 28 und 41 SGB VIII.