Asylverfahrensberatung (AVB) Nürnberger Land
Die Asylverfahrensberatung (AVB) ist eine behördenunabhängige, freiwillige, ergebnisoffene, individuelle und kostenlose Beratung. Sie soll sicherstellen, dass Antragstellende und Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Die Beratung erfolgt im Rahmen von vertraulichen Einzelgesprächen.
Der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der AVB umfasst den Zeitraum ab Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren sowie bei Dublin-Verfahren. Die AVB soll in der Regel vor der Anhörung ansetzen. Die Beratung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung im Asylverfahren.
Sprachmittlung bitte vor Ort erfragen.
Fahrtkosten zur Beratungsstelle können erstattet werden. Bringen Sie hierfür bitte die Belege mit.
Die AVB berät zu folgenden Themen:
- Was ist ein Asylantrag und wie läuft ein Asylverfahren ab?
- Warum ist die Anhörung (Interview) wichtig und wie bereite ich mich darauf vor?
- Was ist beim Asylbescheid zu beachten und wie geht es danach weiter?
- Was ist ein Asylklageverfahren und was ist hierbei zu tun?
- Was ist das Dublin-Verfahren und was ist hierbei zu tun?
Aufgaben
- Individuelle Beratung von Schutzsuchenden ab dem Zeitpunkt des Schutzgesuchs bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asyl- oder Dublin-Verfahren
- Beratung zum Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens und zu dessen Verlauf, Aufklärung über Rechte und Pflichten der Asylsuchenden
- Beratung und ggf. Begleitung im Widerspruchsverfahren sowie bei Zweit- und Folgeanträgen
- Wahrung der besonderen Verfahrensgarantien für vulnerable Schutzsuchende
- Enge Zusammenarbeit mit Juristen*Juristinnen im Rahmen von Rechtsberatung sowie mit Dolmetscherdiensten
- Verweisberatung (z.B. zur Migrationsberatung)
Zielgruppe
Die AVB richtet sich an alle Asylsuchende jeden Alters, besonders auch an vulnerable Schutzsuchende, im Landkreis Nürnberger Land.
Gefördert durch:
Die Asylverfahrensberatung wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gefördert.