Erziehungs- und Familienberatungsstelle Schwerin
Wir bieten Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und Schwierigkeiten in der Erziehung.
Der Ablauf
Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung nach SGB VIII.
Danach sollen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte Beratung bei der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie erhalten und in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden.
Dies sind Leistungen zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, zur Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie zur Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Die Vorraussetzungen
Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die jeweilige Hilfe muss geeignet und notwendig sein. Die Beantragung erfolgt beim Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin, das bei Gewährleistung der Hilfe auch die Finanzierung der Leistung übernimmt.
Erziehungsberatung kann auch von Eltern, Vätern, Müttern sowie von jungen Menschen direkt und kostenlos in der Beratungsstelle in Anspruch genommen werden.
Die Zielgruppe
Eltern und andere Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche
Die Ziele des Angebots
Die Erziehungsberater zeigen Schritte zur Veränderung und Klärung aktueller Probleme auf.Sie helfen dabei, individuelle und familiäre Probleme und deren Ursachen zu bewältigen.