Unterstützte Beschäftigung Märkisch-Oderland
Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbQ) für Menschen mit Behinderung mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB).
Die Unterstützte Beschäftigung wendet sich an Menschen mit Behinderung mit einem Potential für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder für eine Integration in versicherungspflichtige Beschäftigung mit anderen Teilhabeleistungen.
Ziel der Maßnahme ist es ein behinderungsgerechtes, versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen besonders berücksichtigt, ggf. mit anschließender Berufsbegleitung.
Der Grundsatz der Unterstützten Beschäftigung lautet: „Erst platzieren, dann qualifizieren.“
Ablauf
Die Unterstützte Beschäftigung kann bis zu 24 Monaten (2 Jahre) erfolgen, sie gliedert sich in drei Phasen:
Orientierungsphase
Die Orientierungsphase umfasst alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung auf die betriebliche Qualifizierung notwendig sind:
- Feststellung von Eignung, Interessen, Leistungsfähigkeit und Unterstützungsbedarf
- Erstellung eines Arbeitsplatzprofils sowie eines Tätigkeits- und Fähigkeitsprofils
- Bewerbungstraining
- Suche nach geeigneten betrieblichen Qualifizierungsplätzen
- Platzierung des Teilnehmers im Betrieb, Erprobungspraktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
- mindestens 15 Stunden wöchentlich teilnehmerorientierte Qualifizierung in erprobungsfreien Zeiten (inklusive Teilnahme am wöchentlichen Projekttag)
Ziel der Erprobung ist die tendenzielle Festlegung auf ein Berufsfeld und das Herausarbeiten von Qualifizierungsinhalten für die anschließende Qualifizierungsphase.
Qualifizierungsphase
Der Teilnehmer ist orientiert, im Betrieb platziert und kann jetzt für den Arbeitsplatz in Form eines Langzeitpraktikums praxisorientiert qualifiziert werden. Grundlage bietet der individuelle Unterstützungsbedarf:
- Einarbeitung u. Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigneten Arbeitsplatz, der eine berufliche Perspektive bildet
- Unterstützung durch Ansprechpartner im Betrieb
- mindestens 1x wöchentlich Besuch des Quafifizierungstrainers des IB
- Arbeitszeit: abhängig von individuellen Voraussetzungen des Teilnehmers (3 bis 8 Stunden täglich zzgl. Pausen)
- Teilnahme am wöchentlichen Projekttag
Der Übergang in die Stabilisierungsphase erfolgt, wenn der Teilnehmer seinen Arbeitsplatz sicher beherrscht und der Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Aussicht stellt. In einem Planungsgespräch wird der Übergang in das mögliche Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Ämtern für eine weiterführende Förderung besprochen.
Stabilisierungsphase
Der Teilnehmer soll im betrieblichen Alltag gefestigt werden mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Qualifizierungsbetrieb:
- Stärkung und Festigung des Qualifizierungserfolges
- Festigung von Selbstsicherheit und Selbstvertrauen
- Vorbereitung auf eine ggf. anschließende Berufsbegleitung durch den Integrationsfachdienst
Der konkrete Verlauf sowie die Zeiträume der jeweiligen Phasen hängen von den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Teilnehmers ab.
Das Vermitteln von beruflichen/berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind wesentlicher Bestandteil aller drei Phasen. Ebenso erfolgt über den gesamten Zeitraum eine sozialpädagogische Begleitung. Diese leistet notwendige Hilfestellungen (z.B. bei Bewältigung von Alltagsthemen, bei lebenspraktischen Fragen und Problemen, bei Stress- und Konfliktbewältigung sowie bei außergewöhnlichen Problemlagen).
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ ist der sogenannte „Rehabilitationsstatus“ bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Entscheidung über eine mögliche Teilnahme trifft der Mensch mit Behinderung in Rücksprache mit seinem Rehabilitationsberater bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit.
Ebenso möglich ist die Teilnahme in Absprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Zielgruppe
Die Unterstützte Beschäftigung richtet sich an behinderte Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarf, die nicht des besonderen Angebotes der Werkstätten für behinderte Menschen bedürfen und das Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktfähigkeit) haben.
Ziele
Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.