Jugendhilfe Wohngruppenhaus Neuallermöhe • Hamburg-Bergedorf
Ein Zuhause auf Zeit für Kinder und Jugendliche
Wir haben noch Plätze frei und nehmen gerne neue Klienten*Klientinnen auf.
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In unserem Haus werden Kinder und Jugendliche durch sozialpädagogische Begleitung individuell in ihrer Entwicklung unterstützt. Dadurch erfahren sie Verlässlichkeit und Sicherheit. Es entsteht eine Atmosphäre, in der sie zur Ruhe kommen und sich Vertrauen entwickeln kann.
Freizeitgestaltung, Sport, Spiel, Spaß, Ferienfreizeiten und Wochenendausflüge runden den Alltag der Kinder und Jugendlichen ab. Des weiteren werden mit den Kindern und Jugendlichen Entscheidungsfindung und Konfliktlösung in der Gruppe eingeübt.
Die pädagogische Betreuung wird 24 Stunden am Tag gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zum Download.
Wohngruppe
Das Angebot
Wir verfügen über 10 Wohngruppenplätze (ab 6 Jahre) nach SGB VIII § 27/34. Im Rahmen dieser Betreuungsform wird in einer überschaubaren Gruppe ein gemeinsamer Alltag gelebt. Der Alltag ist strukturiert und wird durch gemeinsame Mahlzeiten abgerundet.
Die Ziele
Die familienanaloge Form der Unterbringung stärkt die Persönlichkeit des Kindes. Die Kinder und Jugendlichen üben eine verlässliche Alltagsstrukur ein und werden individuell gefördert. Ein möglicher Schulabschluss wird ebenso angestrebt, wie eine gelingende Sport- und Freizeitgestaltung.
Verselbständigungswohnen
Das Angebot
Wir bieten 4 Plätze für das Verselbständigungswohnen (ab 16 Jahre) nach SGB VIII § 27/34. Jugendliche, die die entsprechenden Voraussetzungen erworben haben, können außerhalb der Wohngruppe erste Schritte in die Selbstständigkeit gehen. Hierzu erhalten sie Beratung und Unterstützung zu Fragen der allgemeinen Lebensführung und Alltagsstruktur sowie der beruflichen Orientierung.
Das Ziel
Ziel ist es, die Jugendlichen perspektivisch ohne pädagogische Begleitung in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen sowie den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Voraussetzungen
Die Heimerziehung ist ein „betreutes Wohnen über Tag und Nacht“ nach Maßgabe SGB VIII § 34. Betreut werden Kinder und Jugendliche mit einem vom zuständigen Jugendamt festgestellten erzieherischen Bedarf. Gesetzliche Grundlage der Belegung durch die Jugendämter ist der §§ 27 ff. SGB VIII.
Die Umsetzung der vereinbarten Ziele erfordert die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten und der Kinder und Jugendlichen. Die Aufnahme erfolgt freiwillig. Die Bereitschaft sozialpädagogische Unterstützung anzunehmen ist ebenfalls ein Aufnahmekriterium.
Ausschlußkriterien sind akute Suizidgefährdung sowie akute Drogenabhängigkeit.
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Bilder: Fotolia_Lev Dolgachov, shutterstock_Robert Kneschke, shutterstock_fizkes, Galerie: IB