IB Halle - Betreuung in der Wohnsozialisierungshilfe
Die Betreuung in der Wohnsozialisierungshilfe auf Grundlage §§67, 68 SGB XII in Verbindung mit den § 22 Abs.8 SGB II und § 36 SGB XII sowie §§ 2 und AsylblG I umfasst ein vielseitiges Leistungsspektrum, welches Familien und Einzelpersonen in besonderen Lebensverhältnissen zur Verfügung steht.
Im Auftrag der Stadt Halle (Saale)- Fachbereich Soziales, Wohnhilfen - werden Personen beraten und betreut, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Das Ziel unserer Arbeit ist es, die bestehenden sozialen Schwierigkeiten der Betroffenen zu überwinden und eine Verschlimmerung der Lebenssituation zu vermeiden.
Wir stehen Familien und Einzelpersonen beratend und unterstützend zur Seite, insbesondere wenn durch Miet- oder Energieschulden der Wohnungsverlust droht oder bereits eingetreten ist.
Bei Bedarf stehen wir auch Haftentlassenen und Personen ohne festen Wohnsitz helfend zur Seite.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen ...
- bei der Erhaltung des Wohnraums bei drohendem Verlust z.B. durch Kündigung
- bei Beschaffung von neuem Wohnraum
- bei der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen und der Beantragung von Umzugskosten
- bei der Überwindung von Leistungssanktionen und Zwangsvollstreckungen
- beim wirtschaftlichen Umgang mit Geld und bei der Überwindung der Schuldensituation
- bei der Herstellung und Erhaltung eines Wohnumfeldes und bei der Integration in ein neues Wohnumfeld