Jugendwohnen Salbker Straße nach §13 Abs. 3 SGB VIII
Inhalt der Maßnahme:
- Heranführung an eine eigenständige Lebensführung im Wohnprojekt
- Unterstützung bei schulischer bzw. beruflicher Entwicklung
- Entwicklung positiver Werte und Förderung sozialer Kompetenzen wie z.B. Pünktlichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Steigerung des Selbstbewusstseins, Zuverlässigkeit usw.
- Aufdeckung und Bearbeitung sozialer Probleme, u.a. mangelnde Konfliktfähigkeit, deliquentes Verhalten etc.
- nach abgeschlossener Ausbildung Hilfen bei der Arbeitssuche
- Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" muss im Jugendamt durch einen Erziehungsberechtigten oder den jungen volljährigen Menschen gestellt werden
Aufnahmekriterien:
- Teilnahme an einer Schule, berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
- Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" an das Jugendamt
- Alter 16-27 Jahre
Ausschlusskriterien:
- Drogenmissbrauch
- starke psychische Beeinträchtigung
- schwerwiegende körperliche/geistige Behinderung
Die Zielgruppe
- junge Menschen, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr im Elternhaus leben können und einen Rückzugsort sowie sozialpädagogische Begleitung für sich benötigen
- junge Menschen, die intensive Hilfe und Unterstützung zur Verselbstständigung benötigen, u.a. bei der Lebens- und Haushaltsführung, Haushaltsplanung
- junge Menschen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind und daher z.B. Probleme habemn mit Familie, Schule, Ausbildung, Lernbeeinträchtigungen, Schulden...