Eingliederungshilfen Parchim
Ängste überwinden und Stärken finden
Eine Integrationshilfe – im Sinne einer Assistenz an der Schule – ist dann als Hilfeform geeignet, wenn der individuelle Bedarf eines seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung betroffenen Kindes oder Jugendlichen nicht mehr von der Schule gewährleistet werden kann, um am Unterricht adäquat teilnehmen zu können. Ziel der Leistung ist es, die Kinder/Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags in der Schule assistierend zu unterstützen, gemeinsam Partizipationsmöglichkeiten zu erschließen und dadurch inklusives Leben zu ermöglichen. Die Integrationshelfer unterstützen insbesondere die Möglichkeiten des Betroffenen, umfänglich dem Unterricht zu folgen.
Aufgaben der Eingliederungshilfe
Die Aufgaben sind so unterschiedlich wie die Menschen – jeder wird nach dem Grundgedanken der Inklusion in seiner Einzigartigkeit akzeptiert und wertgeschätzt! Kinder und Jugendliche werden beim Besuch von Regel- und Fördereinrichtungen durch die Eingliederungshilfe ganzheitlich und individuell unterstützt. Dabei hat sie den Auftrag, behinderungsbedingte Benachteiligungen auszugleichen und gleichzeitig die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Klasse bzw. in die Gruppe zu unterstützen. Die konkreten Ziele werden mit dem Jugendamt oder dem Sozialamt gemeinsam besprochen und orientieren sich immer an den individuellen Bedürfnissen des Kindes oder des Jugendlichen.
Eingliederungshilfe über das Jugendamt
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die eine individuelle Unterstützung im Kita-, Hort- oder Schulalltag benötigen.
Aufgaben:
- individuelle Motivation
- Strukturierung und Unterstützung bei der Alltagsorganisation
- Förderung der sozialen und emotionalen Integration
- Unterstützung bei der Herstellung und Vertiefung von Kontakten zu Anderen
- Anleitung zur Konfliktprävention, Unterstützung in Krisensituationen
- Förderung der Fähigkeit, eigene Gefühle auszudrücken und Gefühlszustände bei anderen zu erkennen
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jugendamt.
Eingliederungshilfe über das Sozialamt
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die eine individuelle Unterstützung im Kita-, Hortoder Schulalltag benötigen.
Aufgaben:
- Gewährleistung der Teilhabe und des gemeinsamen Lernens in der Gemeinschaft
- Schaffung von Barrierefreiheit
- Förderung der Selbstständigkeit
- Übernahme von Aufgaben, die das Kind oder der Jugendliche nicht selbständig ausführen kann
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Sozialamt.