Jugendhilfe & Migration Therapeutische Mädchen*wohngruppe Karlotta
Die therapeutische Mädchen*wohngruppe Karlotta bietet sieben Plätze für Mädchen* ab zwölf Jahren auf der Rechtsgrundlage des § 27 i.V. m. § 34, § 35 a oder § 41 SGB VIII.
Die Mädchen* der Wohngruppe erhalten Unterstützung zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und ihres Alltags, um problematische Verhaltensmuster schrittweise abzulegen und in ihrem individuellen Entwicklungsprozess voranzukommen. Der pädagogisch begleitete Alltag der Mädchen* wird von Fachdiensten (psychologisch; psychiatrisch) unterstützt und bei Bedarf extern therapeutisch begleitet.
Den Mädchen* wird ein Zuhause auf Zeit angeboten, in dem sie sich angenommen und bestätigt fühlen, bedarfsgerechte Hilfestellungen und professionelle Unterstützung bekommen und ihren Alltag aktiv mitgestalten.
Eine Sozialpädagogin übernimmt die Bezugsbetreuung einer Jugendlichen und steht als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten zur Verfügung.
Die Verweildauer in der Karlotta liegt zwischen einem und drei Jahren, abhängig vom Hilfeverlauf, Alter und Grad der Selbstständigkeit.
Die Wohngruppe richtet sich an Mädchen* ab zwölf Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die einer intensiven pädagogischen rund-um-die-Uhr Betreuung bedürfen. Insbesondere angesprochen werden mit Mädchen* mit
- langjähriger Jugendhilfeerfahrung,
- erhöhtem Unterstützungsbedarf bei der Alltagsbewältigung,
- einer anfänglichen oder ausgeprägten Schulverweigerungshaltung oder anderer Schulproblematik,
- physischen, psychischen und sexualisierten Gewalterfahrungen,
- traumatischen Erlebnissen,
- Selbstverletzungstendenzen und/oder
- Psychiatrie- oder Klinikerfahrung (psychosomatische Beschwerden, depressive Episoden, Zwänge, Ängste, etc.)
Die Mädchen*wohngruppe verfolgt das Ziel – unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Lebenssituation – den jugendlichen Mädchen* eine stabilisierende Umgebung zu bieten, die sie befähigt, sich weiterzuentwickeln und Schwierigkeiten im emotionalen, psychischen und kognitiven Bereich zu überwinden.
Im Zuge des Hilfeprozesses wird entweder die Rückführung in die Herkunftsfamilie schrittweise gestaltet oder das Mädchen* wird auf eine zukünftige Selbstständigkeit oder eine geringer betreute Wohnform vorbereitet.